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Gesundheitsbericht

Kerstin Schneider
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Gesundheitsbericht stellt eine systematische Berichterstattung des Gesundheits- und Krankheitsgeschehens und von Belastungsschwerpunkten im Unternehmen dar und setzt sich aus internen und externen Datenquellen zusammen. Neben betrieblichen Gesundheitsberichten erstellen Krankenkassen Gesundheitsberichte aus Arbeitsunfähigkeitsdaten, i. d. R. nach Alter und Berufsgruppen oder Organisationseinheiten, die in betriebliche Berichte integriert werden.

Der Gesundheitsbericht ist ein Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und unterstützt Entscheidungsträger sowie Experten, zielgerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu ergreifen. Ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement oder systematische betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen etabliert, gibt der Bericht Auskunft über durchgeführte Maßnahmen und deren Evaluation.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Datenerhebung für den Gesundheitsbericht und die Datenanalyse ist die Einhaltung des Datenschutzes erforderlich (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen "bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften".

Eine rechtliche Grundlage des Betriebes, bei den Krankenkassen einen Gesundheitsbericht anzufordern, gibt es nicht. Es ist eine freiwillige Leistung, die leider nur im Rahmen von Marketingmaßnahmen gerne angeboten wird. Problematisch ist auch, dass es keinen gemeinsamen Standard zur Zusammenführung der Daten verschiedener Krankenkassen gibt und meist mehrere Krankenkassen in einer Firma vertreten sind.

Im Kooperationsprogramm Arbeit und Gesundheit (KOPAG) sollten die Daten der Betriebe (z. B. Personaldaten), der Berufsgenossenschaften und der Krankenkassen miteinander und mit neuen Daten aus ärztlichen Untersuchungen, Gefährdungsermittlungen und Mitarbeiterbefragungen verknüpft werden. Für diese Daten wurden praxisnahe Instrumente entwickelt, die in Unternehmen aller Branchen angewandt werden können. Der angedachte Weg ist nicht weiterverfolgt worden.

Soll der Gesundheitsbericht eine wirklich sinnvolle Zukunft haben, dann ist die Gesundheitspolitik gefragt, eine einheitliche Lösung und eine Verpflichtung der gesetzlichen Träger auf den Weg zu bringen.

1 Ziele des Gesundheitsberichtes

Der Gesundheitsbericht dient im Wesentlichen 3 Zielen:

  • Systematische, kontinuierliche Information über das Krankheits- und Unfall-Geschehen im Unternehmen.
  • Entscheidungsgrundlage, in welchen Bereichen des Betriebes weitere Maßnahmen durchgeführt werden sollen wie Gesundheitszirkel, Mitarbeiterbefragungen usw. Ein Vergleich der Arbeitsunfähigkeiten identifiziert Bereiche mit überdurchschnittlichem Krankenstand innerhalb des Betriebes.
  • Input für weitere Analysen, z. B. Mitarbeiter-Befragung, Gesundheitszirkel.
 
Wichtig

Informationen des Gesundheitsberichtes

Ausgewertet werden die Daten der Krankenkasse(n) zur Arbeitsunfähigkeit und zu den Krankheitsarten und zur Mitgliederstruktur über ein Jahr.

Im nächsten Schritt können verschiedene Vergleiche angestellt werden:

  • Vergleich des Unternehmens mit der Branche oder der Bundesebene,
  • Vergleich verschiedener Unternehmensbereiche,
  • eine Alters- und Geschlechts-Standardisierung ermöglicht den Vergleich trotz unterschiedlicher Zusammensetzung der Beschäftigten,
  • Langzeit-Arbeitsunfähigkeiten zeigen, ob wenige Fälle sehr langer Arbeitsunfähigkeiten die Ergebnisse beeinflussen.

Erleichtert wird die Erstellung des Gesundheitsberichtes, wenn die meisten Beschäftigten einer Krankenkasse angehören, i. d. R. der Betriebskrankenkasse. Ansonsten müssen die Daten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen und vereinheitlicht werden.

2 Integrative Datenanalyse

Um ein umfassendes Bild von der Gesundheits- und Krankheitssituation im Unternehmen zu erhalten, geht der Trend zu einer integrativen Datenanalyse vieler Quellen. Diese Entwicklung wird dadurch unterstützt, dass die Arbeitgeber seit 1996 verpflichtet sind, Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze durchzuführen.

 
Wichtig

Daten, Quellen und Datenschutz

Neben den Krankenkassen-Daten lassen sich weitere Informationen nutzen

  • Unfallanzeigen und Anzeigen über Berufskrankheiten,
  • betriebsärztliche Daten,
  • Arbeitsplatz- und Personalinformationen.

Die folgenden Informationen können zusätzlich erhoben werden:

  • Mitarbeiter-Befragung (Arbeitsbelastungen und Gesundheitszustand),
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen (zusätzliche betriebsärztliche Basisuntersuchungen),
  • Gefährdungs-Ermittlungen (Experten-Urteil zur Gefährdung und Belastung an Arbeitsplatz-Typen).

Bei der Datenerhebung und -analyse ist die Einhaltung des Datenschutzes selbstverständlich.

3 Nutzen des Gesundheitsberichts

Dem Gesundheitsbericht können betriebswirtschaftliche Kennzahlen zur Bewertung der Geschäftspolitik eines Unternehmens zum Thema Gesundheit entnommen werden.

Er ist des Weiteren ein wirksames Instrument, um Gesundheitsgefa...

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