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Führen in Teilzeit / 1.1 Teilzeitmodelle generell

Prof. Dr. Daniela Eisele-Wijnbergen
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Wie oben bereits für Führungskräfte angesprochen, bedeutet Teilzeitarbeit, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit vereinbart ist als die Regelarbeitszeit. Dies auf einen Bezugszeitraum bezogen, i. d. R. pro Woche. Der Bezugszeitraum kann auch anders definiert sein, bis zu mehreren Jahren. Teilzeit kann also nach wie vor die stundenweise Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, die klassische Halbtagsarbeit, sein. Das verbinden viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit nach wie vor. Daneben sind vielfältige weitere Formen etabliert:

  • Wöchentliche Reduktion der Arbeitszeit und/oder Verteilung auf weniger Tage, z. B. auf 80 % an vier Tagen pro Woche. Bei nur geringer Reduktion, wie hier, kann man von Vollzeit light sprechen.
  • Bei der Reduktion der Jahresarbeitszeit werden Mitarbeitende in Hochphasen vermehrt eingesetzt und bei niedriger Auslastung wird die Arbeitszeit (ggf. zeitweise bis auf null) reduziert. Das monatliche Grundgehalt für den Teilzeitvertrag dagegen ist fix, Versicherungen laufen durchgehend.
  • Wenn über einen längeren Zeitraum in Vollzeit gearbeitet wird, während nur Teilzeit bezahlt wird, ist die Zeit in Geldeinheiten anzusparen. Dies erfolgt auf sog. Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten. Das Guthaben wird dann zu einem späteren Zeitpunkt für eine Reduktion, ein Sabbatical oder für einen fließenden oder früheren Übergang in den Ruhestand genutzt.

Als Sonderfälle und für Führungspositionen kaum von Relevanz sei hier nur der Vollständigkeit halber auf die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) hingewiesen. Der Beschäftigte hat seine Arbeitsleistung, die meist auf Monatsbasis mit einem geringeren Umfang als Vollzeit vereinbart ist, dem Arbeitsanfall entsprechend auf Abruf zu erbringen. Hier steht also das Interesse des Un...

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