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Ein Rundflug über das OHG-Recht im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (BB 2021, Heft 07, S. 386)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die bevorstehende Reform des Personengesellschaftsrechts bezieht auch das OHG-Recht mit ein. Der Beitrag erläutert, in welcher Weise die §§ 105 ff. HGB geändert werden sollen, und würdigt die geplanten Änderungen.

I. Einführung

Das Recht der Personengesellschaften steht vor der größten Reform seit mehr als 120 Jahren. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (RegE MoPeG)[1] wird vor allem das Regelungskonzept der §§ 705 ff. BGB grundlegend umgestaltet.[2] Infolgedessen kreisen die bisherigen Stellungnahmen fast ausschließlich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.[3] Daneben unterbreitet der Reformentwurf aber auch bemerkenswerte Änderungsvorschläge für die §§ 105 ff. HGB.[4] Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit der OHG im Spiegel des MoPeG-Entwurfs. Er erläutert zunächst das gesetzliche Verweisungsmodell auf das GbR-Recht und folgt dann zur besseren Orientierung der bisherigen Legalordnung und ihren Titelüberschriften.

[1] BMJV, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, 20.1.2021; dazu Schollmeyer, NZG 2021, 129.
[2] Vgl. zu "Problem und Ziel" des Entwurfs RegE MoPeG (Fn. 1), S. 1 ff., wo nahezu ausschließlich von der GbR die Rede ist.
[3] Vgl. etwa die Einzelbeiträge in dem Sammelband von Bergmann/Drescher/Fleischer et al. (Hrsg.), Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, ZGR-Sonderheft 23, 2021.
[4] Gleichsinnig Bochmann, Bucerius Law Journal 2020, 71, 77: "Die Veränderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften sind redaktionell deutlich moderater als bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, enthalten aber fundamentale Neuerungen."; abw. noch zum Mauracher Entwurf Bachmann, NZG 2020, 612, 617: "Das OHG-Recht bleibt praktisch unverändert."

II. Verzahnung von OHG- und GbR-Recht

1. HGB von 1897

Die anspruchsvo...

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