Die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) regelt EU-weit den rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, darunter die elektronische Signatur. Sie vereinfacht die Durchführung der elektronischen Signatur und ermöglicht durch die Fernsignatur den Verzicht auf ein lokales Lesegerät. Signaturen können damit auch über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets erstellt werden, was dem Nutzungsverhalten einer wachsenden Anwenderschaft entgegenkommt.
Die eIDAS-Verordnung wird derzeit weiterentwickelt: Mit der eIDAS-2.0-Verordnung (EU 2024/1183), die im Mai 2024 in Kraft getreten ist, wird u. a. die EU Digital Identity Wallet (EUDIW) eingeführt – eine digitale Brieftasche, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität und Nachweise EU-weit sicher und einheitlich nutzen können. Die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist aktuell im Gange (Stand: laufende Umsetzung).
Durch die europäische Verordnung soll auch sichergestellt werden, dass elektronische Signaturen über die Grenzen eines Landes hinweg auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden müssen, selbst wenn einige Länder strengere Anforderungen an dieses Verfahren stellen. Ebenso soll es für Unternehmen einfacher werden, an Ausschreibungsverfahren in anderen EU-Staaten teilzunehmen, da sie an Ausschreibungen nun auch papierlos teilnehmen und auch Verträge einfacher abschließen können.
Abb. 4: Unternehmen können einfacher an elektronischen Ausschreibungen teilnehmen. (Grafik: Bundesdruckerei)
Auch die neue eIDAS-Verordnung hält an der Unterscheidung der 3 Signaturtypen (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) fest. Nach wie vor wird die qualifizierte elektronische Signatur benötigt, wenn dasselbe Sicherheitsniveau wie bei einer Unterschrift auf einem Dokument erreicht werden muss. ...