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Die Woche im Blick (BB 2018, Heft 13/14, S. 725)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Am 21.3.2018 hat die EU-Kommission den RL-Entwurf zum Thema Digitalsteuer (PM EU-Kommission vom 21.3.2018) vorgelegt. Darin tritt die Kommission dafür ein, eine Abgabe in Höhe von (bislang) drei Prozent auf Online-Anzeigen oder durch einen durch Datenverkauf erzielten Umsatz zu erheben. Von dieser Abgabepflicht sollen nur Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro sowie einem Online-Umsatz von 50 Mio. Euro innerhalb der EU betroffen sein, vor allem Google, Facebook, Amazon & Co. Das Thema ist allerdings nicht unumstritten. Die USA sehen darin eine Marktabschottung der EU; auch auf dem Treffen der G-20-Finanzminister in Buenos Aires gibt es nicht nur Befürworter eines solchen Vorgehens. Laut eines neuen OECD-Expertenberichts sind 110 Staaten bereit, bis 2020 einen gemeinsamen Standpunkt zu erarbeiten, manche Staaten sehen hingegen überhaupt keinen Handlungsbedarf. Diskussionen ranken sich u. a. um die Frage, was in der digitalen Wirtschaft unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist. Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht in dem Kommissionsentwurf eine "gute Grundlage für die weiteren Gespräche" (Crolly, Die Welt vom 19.3.2018, 9). Eine nachhaltige Unterstützung klingt anders. Das hat ggf. seinen Grund darin, dass die Einführung des Begriffs "Digitale Betriebsstätte" langfristig dem bisherigen Prinzip den Boden entzöge, dass Steuern nur anfallen, wo produziert wird. Eine Folge, die u. a. gerade Deutschland stark tangieren würde. Kritisch äußert sich auch DIHK-Präsident Eric Schwarzer (PM DIHK vom 21.3.2018), da die EU-Kommission mit ihrer Initiative "vorprescht, ohne die Ergebnisse der OECD-Analysen abzuwarten.""Denn die geplante EU-weite Steuer auf internetbasierte Werbe- und Vermittlungsleistungen bricht mit international vereinbarten Besteu...

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