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Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Aktuelles zu den variablen Ausgleichszahlungen, dem Kommunalrabatt, dem Wasserhausanschluss sowie weitere Praxishinweise (BB 2018, Heft 25, S. 1431)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Aufsetzend auf ihren Beitrag aus 2017 (BB 2017, 1819–1824 berichten die Verfasser, wie sich einzelne Themenbereiche fortentwickelt haben und welche Überlegungen und Lösungsmöglichkeiten derzeit diskutiert werden. Nicht immer sind die Ansichten der Gerichte mit denen der Finanzverwaltung und den Bedürfnissen der Praxis in Einklang zu bringen. Dies zeigt insbesondere das Thema Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter. Hinzu kommt, dass Verwaltungsanweisungen auch ein gewisses Eigenleben entwickeln können und gerne für manche Analogie herangezogen werden, was die mögliche, drohende Ausdehnung des Gemeinderabatts auf die Wasserwirtschaft verdeutlicht. Ein älteres Thema mit interessanten Neuigkeiten ist der Umsatzsteuersatz für das Legen von Wasserhausanschlüssen. Hinzu kommt die umsatzsteuerliche Entwicklung bei den nicht kostendeckenden Entgelten, aktuelle Rechtsprechung zum Querverbund, die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der fraktionierten Entsorgung von Abfall aus privaten Haushaltungen sowie die diskutierte, dann aber auch mit vielen steuerlichen Problemen behaftete Einführung kostenloser Fahrscheine im ÖPNV.

I. Organschaft – Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter

Erwartungsgemäß hat der BFH in seinem mit einiger Verzögerung erst am 8.11.2017 veröffentlichten Urteil in dem Verfahren I R 93/15[1] klargestellt, dass die Vereinbarung von variablen Ausgleichszahlungen an einen außenstehenden Gesellschafter der körperschaft- und damit auch gewerbesteuerlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags (GAV) für Organschaftszwecke entgegensteht, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich gewährt wird, dessen Höhe sich am Ergebnis der Organgesellschaft orientiert und damit zu einer lediglich anteiligen Gewinnzurechnung an den Organträger führt. Insofern hatte der BFH bereits im Ja...

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