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Besonders schutzbedürftige Personen: Berücksichtigung im ... / 2 Menschen mit Behinderung: So sorgt ein Unternehmen für sichere Arbeitsplätze

Dr. Joerg Hensiek
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In den vergangenen 10 Jahren hat im internationalen Vergleich eine relativ große Zahl von Menschen mit Behinderungen Beschäftigung auf dem (ersten) Arbeitsmarkt in Deutschland gefunden. Dafür verantwortlich sind v. a. hohe gesetzliche Anforderungen zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für den Arbeitsschutz in Unternehmen. Gesetzlich geregelt ist z. B., dass

  • die Arbeitsumgebung den behinderten Beschäftigten weder über- noch unterfordern darf,
  • die Beschäftigten durch die Arbeitsgeräte nicht bei ihrer Arbeit beeinträchtigt werden dürfen,
  • Hindernisse und Barrieren am Arbeitsplatz, die den behinderten Beschäftigten bei seiner Tätigkeit einschränken oder gefährden, beseitigt werden müssen.

Inkludierte Gefährdungsbeurteilung

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind oft unsicher, welche Auswirkungen und speziellen Gefährdungen verschiedene Behinderungen mit sich bringen, wie diese Gefahren dokumentiert und wie die Arbeitsbedingungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung verändert werden müssen.

Seit 2016 liegt mit der "Inkludierten Gefährdungsbeurteilung" (auch "Kölner Modell" genannt) ein Verfahren vor, mit der KMU überprüfen können, ob ein sicherer Betriebsablauf für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann und wie die Arbeitsumgebung behindertengerecht eingerichtet werden kann. Das Verfahren wurde am Beispiel von Menschen mit Hörbehinderung erarbeitet und kann auch auf andere Behinderungsarten übertragen werden. Die neue Methode hilft Betrieben dabei, systematisch zu analysieren, wo die spezifischen Gefahren für die behinderten Mitarbeiter in den Betrieben liegen.

 
Praxis-Beispiel

Anwendung bei Hörgeschädigten

Für Personen mit Höreinschränkung sollten folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • Schriftliche Anleitungen: Für Beschäfti...

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