Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 64 Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis / E. Umschreibung

Hans-Jürgen Gebhardt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

I. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 26

Eine im Ausland wirksam erworbene und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis kann in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. § 30 FeV regelt die (erleichterte) Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis, § 31 FeV die Umschreibung der aus anderen Staaten stammenden Fahrerlaubnisse, wobei auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung auch aus bestimmten Nicht-EU-Staaten (in der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt) stammende Fahrerlaubnisse ohne erneute Fahrprüfung umgeschrieben werden können.

Nicht umschreibungsfähig sind dagegen Fahrerlaubnisse aus einem Drittstaat, der nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist (VG Neustadt zfs 2017, 537).

 

Rz. 27

Sind die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt, darf die Umschreibung der Fahrerlaubnis nicht von einer erneuten Untersuchung abhängig gemacht werden (OVG Bremen DAR 1993, 108; BVerwG zfs 1994, 389; OLG Düsseldorf DAR 2007, 399), die Einhaltung des Wohnsitzprinzips darf jedoch auch hier überprüft werden (VGH Bad.-Württ. NZV 2014, 596).

II. Beweislast

1. Ursprüngliche Fahrerlaubnis

 

Rz. 28

Der Führerscheininhaber muss – sowohl was seine Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen in Deutschland, als auch seinen Anspruch auf Umschreibung angeht – den wirksamen Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland nachweisen (BVerwG NZV 2013, 509), wobei bei EU-Führerscheinen die Vorlage des Führerscheindokumentes genügen müsste.

Der Führerscheinbehörde steht dabei, auch was die Einhaltung des Wohnsitzprinzips (siehe oben Rdn 6) angeht, in dem zuvor dargestellten Umfang ein Prüfungsrecht zu (BVerwG NJW 2013, 509).

2. Im Ausland umgeschriebene Fahrerlaubnis

 

Rz. 29

Eine im Ausland aufgrund einer gefälschten (OLG München zfs 2012, 711, a.A. Thüringer OLG NZV 2013, 509), einer entzogenen (Nds. OVG zfs 2012, 598; VGH Bad.-Württ. NZV 2014, 596) oder einer vermeintlich bestehenden (BVerwG zfs 2012, 597) umgeschriebene Fahrerlaubnis i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 3 Die häufigsten Abrechnungsfragen / 1. Frage
    1
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • AGS 1/2014, Pflichtverteidigervergütung bei Vertretung d ... / 1 Aus den Gründen
    1
  • AGS 7/2018, Fiktive Terminsgebühr auch bei Entscheidung ... / 2 Aus den Gründen
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • Instandhaltung in einer Feriendorfanlage
    1
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters / 1 Allgemeines
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • zfs 03/2022, Fahreignungs-Bewertungssystem, stufenweise ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Kündigung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Regelung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB / A. Einleitung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren