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§ 6 Rechte des Betroffenen / E. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO

Dr. Robert Kazemi
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Rz. 126

Art. 18 DSGVO regelt Ansprüche der betroffenen Person gegenüber dem Verantwortlichen, die darauf gerichtet sind, Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten "einzuschränken".[114] Anders als die Löschungsrechte der betroffenen Person aus Art. 17 DSGVO resultieren für den Verantwortlichen aus Art. 18 DSGVO erst dann "Handlungspflichten", wenn sich die betroffene Person mit Ansprüchen konkret an ihn richtet. Wie dies erfolgen muss, schreibt Art. 18 DSGVO nicht vor, es ist also grundsätzlich jede Form möglich.[115]

 

Rz. 127

Die Fallgruppen, in denen die betroffene Person eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen kann, sind in Art. 18 Abs. 1 DSGVO abschließend beschrieben.

Art. 18 Abs. 2 und 3 DSGVO regeln die aus der Durchsetzung eines Einschränkungsanspruches für den Verantwortlichen resultierenden Verpflichtungen und Rechtsfolgen.

[114] Zum Begriff der Einschränkung der Verarbeitung § 2 Rdn 57 ff.
[115] Herbst, in: Kühling/Buchner (Hrsg.), DS-GVO, 2017, Art. 18 Rn 47.

I. Bestreiten der Richtigkeit, Art. 18 Abs. 1 lit a) DSGVO

 

Rz. 128

Die betroffene Person kann die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten aktiv bestreiten. In diesem Fall ist der Verantwortliche nicht nur dazu verpflichtet,[116] die Argumente der betroffenen Person zu prüfen und seinerseits – soweit Zweifel bestehen – eigene Recherchen anzustellen, sondern die Verpflichtung erstreckt sich auf eine Einschränkung der Verarbeitung derjenigen Daten, deren Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird.

 

Rz. 129

Vor dem Hintergrund der, der Richtigkeit von Daten nach Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO, zugemessenen Bedeutung, muss die Einschränkung alle Verarbeitungsformen umfassen. Der Verantwortliche ist mit Zugang einer Erklärung des Betroffenen, aus der sich die (vermeintliche) Unrichtigkeit personenbezogener Daten ergibt, nur noch dazu berechtigt, die betro...

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