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§ 2 Vorsorgevollmacht für Unternehmer / V. Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Vorsorgevollmacht?

Dr. iur. Nikolas Hölscher
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Rz. 76

Neben der gesellschaftsvertraglichen Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte wird diskutiert, ob weitere gesellschaftsvertragliche Regelungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten zweckmäßig sind.

1. Verpflichtungsklausel im Gesellschaftsvertrag

 

Rz. 77

Ähnlich einer Güterstandsklausel kann eine Verpflichtung zur Erteilung von Vorsorgevollmachten in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, wobei zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden ist.

a) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte

 

Rz. 78

Ist den Gesellschaftern daran gelegen, alle Mitgesellschafter zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten zu verpflichten, kann dies – sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften – durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag umgesetzt werden.

Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht

 

Muster 2.4: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Jeder Gesellschafter ist gegenüber seinen Mitgesellschaftern verpflichtet, eine zumindest notariell beglaubigte Vollmacht für den Fall seiner Geschäfts- und/oder Handlungsunfähigkeit zu erteilen, welche den Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte und -aufgaben berechtigt und nicht unter einer im Außenverhältnis zu überprüfenden Bedingung steht.

b) Vorsorgevollmacht für Gesellschafterrechte und Organbefugnisse

 

Rz. 79

Sollen auch Organbefugnisse bei Personengesellschaften von der Verpflichtung umfasst sein, könnte dies ebenfalls ausdrücklich geregelt werden. Die Aufnahme einer entsprechenden Klausel bietet sich jedoch meines Erachtens allenfalls an, wenn man die Auffassung teilt, dass Leitungsaufgaben durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeübt werden können, was wie gesehen umstritten ist (siehe Rdn 46 ff.).

Muster 2.5: Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Leitungsaufg...

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