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§ 11 Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Modifikationen / G. Technische Umsetzung und Formerfordernisse

Martin Lindenau, Dominikus Arweiler
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Rz. 99

Rein technisch stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Regelung des Grundverhältnisses zusammen mit der Vollmachtserteilung in einem Dokument (direkt in der Vollmachtsurkunde) erfolgen oder ob die Regelung in einem gesonderten Dokument geregelt werden soll. Diese Frage kann im Wesentlichen darauf reduziert werden, ob man die Vollmacht im Außenverhältnis und das Grundverhältnis übersichtlich und ohne negative Außenwirkung in einem Dokument regeln kann oder ob aufgrund des Umfanges der Regelungen des Grundverhältnisses eine gesonderte Regelung ratsam ist.

 

Rz. 100

In den Fällen, in welchen eine Vorsorgevollmacht erstmalig erstellt oder komplett neu errichtet wird, kann die Regelung des Grundverhältnisses zumindest dann innerhalb desselben Dokumentes erfolgen, wenn der Bevollmächtigte ein Freund oder Familienmitglied ist und somit nur wenige Bestimmungen hinsichtlich des Grundverhältnisses aufgenommen werden. Auf diese Weise wird nicht nur die Verbindung beider Regelungen evident, es ist auch für den Bevollmächtigten, insbesondere jedoch auch für Dritte (Vertragspartner, Kontrollinstanzen), anhand eines Dokumentes eindeutig erkennbar, innerhalb welcher Grenzen der Bevollmächtigte handeln soll und kann. Das Missbrauchsrisiko hinsichtlich der Vollmacht wird reduziert und zugleich wird ein möglicher Zweifel von Dritten hinsichtlich der Befugnisse des Bevollmächtigten gleichzeitig mit dem Nachweis der Bevollmächtigung ausgeräumt. Auf diese Weise steigt die Akzeptanz der Vollmacht in demselben Maße, wie die Aussicht darauf, dass die Zielsetzung, die mit der Vollmacht verfolgt wird, auch erreicht werden kann.

 

Rz. 101

Die getrennte Abfassung bietet sich immer dann an, wenn bereits eine (notarielle) Vorsorgevollmacht besteht, die nicht geändert werden soll. Zumeist handelt es...

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