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§ 1 Einleitung und Genesis der ZVFV

Frank-Michael Goebel
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A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

 

Rz. 1

Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. 2015 an geänderte Rechtsvorschriften angepasst werden.

Sämtliche Formulare für die Zwangsvollstreckung werden an die Änderungen bei Vollmachten in den §§ 79 und 753a der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl I, 3320) angepasst, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Berücksichtigt wird auch die in den §§ 130d, 753 Abs. 5 ZPO geregelte Pflicht, Anträge bzw. Aufträge elektronisch einzureichen, die durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 (BGBl I, 2208) eingeführt wurde, das insoweit am 1.1.2022 in Kraft getreten ist. In den Formularen für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird zudem die Änderung des § 850c ZPO zum Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl I, 2466) berücksichtigt, die gem. Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt und zur Änderungen weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7.5.2021 (BGBl I, 850) am 8.5.2021 in Kraft getreten ist. In den Formularen für die Forderungsaufstellungen wird darüber hinaus die Neuregelung der Erstattungsfähigkeit der...

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