Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Warenverbuchung, getrennte Warenkonten mit Wareneingangs ... / 10 Buchung Warenentnahmen und innerbetrieblicher Verbrauch

Prof. Dr. Sascha Dawo
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

10.1 Private Warenentnahmen

Entnimmt der Unternehmer Waren für private Zwecke, so ist diese Entnahme von Betriebsvermögen in das private Vermögen buchhalterisch zu erfassen. Die Entnahme von Waren ist mit den Zeitwerten (Wiederbeschaffungskosten) in der Handelsbilanz und in Höhe des Teilwerts in der Steuerbilanz zu bewerten.[1] Sofern die Entnahme in zeitlicher Nähe zur Anschaffung erfolgt, entsprechen die geleisteten Anschaffungskosten (Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten) i. d. R. den Wiederbeschaffungskosten bzw. dem Teilwert. Das ist in vielen Fällen zutreffend, da Entnahmen monatlich gebucht werden sollten.

Nach § 3 Abs. 1b UStG ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, steuerbar, sofern hierfür Vorsteuer geltend gemacht wurde. Auch für die Bemessung der Umsatzsteuer ist nach § 10 Abs. 4 UStG der Umsatz nach dem Einkaufspreis für den Gegenstand zzgl. Nebenkosten zum Zeitpunkt des Umsatzes zu bemessen.

Die Warenentnahme könnte auch auf dem Konto "Wareneingang" gebucht werden. Um den Aufzeichnungspflichten des § 22 Abs. 2 Nr. 3 UStG nachzukommen, wonach Entnahmen aus den Aufzeichnungen ersichtlich sein müssen, ist die Nutzung von gesonderten Erlöskonten naheliegend. In den Standardkontenrahmen 03/04 sind hierfür diverse Konten unter der GuV-Position "Sonstige betriebliche Erträge" vorgesehen (SKR 03: 8900-8949; SKR 04: 4600-4689).

 
Praxis-Beispiel

Buchung von Warenentnahmen

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und der nachfolgenden Beispiele.

Zusätzlich hat Unternehmer C am Jahresende 5 Bildschirme Typ 4712 für private Zwecke entnommen. Es wird angenommen, dass der Einkaufspreis für einen Bildschirm zzgl. Nebenkosten zu diesem Zeitpunkt den ermittelten Anschaffungskosten entspricht. Die Bewertung der War...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.101
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      881
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      821
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      798
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      712
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      699
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      677
    • Jubiläumszuwendung
      648
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      643
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      639
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      637
    • Jubiläumsgeld
      630
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      601
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      559
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      537
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      511
    • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
      489
    • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
      486
    • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
      481
    • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
      480
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Schnell und rechtssicher: Deutsche Rechnungslegungs Standards
    Deutsche Rechnungslegungs Standards online

    DRS 1–27, IFRS-Interpretationen und Anwendungshinweise in einer Datenbank – auf Deutsch und Englisch. Automatische Updates, schnelle Suche und sofortiger Zugriff. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren