Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1556 | 1396 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1557 | 1397 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 2709 | 4839 | Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Das gilt auch bei sonstigen Leistungen, die in einer Bilanz ausgewiesen werden müssten (z. B. als Rechnungsabgrenzungsposten). Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers, bucht er seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).
Buchungssatz:
Zurückzuzahlende Vorsteuer |
an Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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