Dass am Anfang eines Vertrages – ggf. unter der Überschrift des entsprechenden Vertragstyps – dessen Parteien stehen, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl ist auch hier Aufmerksamkeit geboten:

  • Privatpersonen sollten mit vollem Vor- und Zunamen sowie der Adresse ihres ersten Wohnsitzes genannt werden. So werden Verwechslungen ausgeschlossen und eventuell später notwendige Zustellungen erleichtert. Die Angabe des Geburtsdatums kann bei Vertragspartnern wichtig werden, die noch sehr jung aussehen. So bringt man in Erfahrung, ob das Gegenüber bereits volljährig oder noch minderjährig ist. Bei der zweiten Variante muss der Vertrag – von Ausnahmen, wie das Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln gemäß § 110 BGB, abgesehen – auch vom gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen, in der Regel sind das die Eltern, unterschrieben werden, damit er Wirksamkeit entfaltet.
  • Unternehmen sollten so, wie sie im Handelsregister eingetragen sind, unter Angabe der Registrierung, mit voller Firma, Sitz und dem handelndem Geschäftsführer aufgeführt sein.

    Besondere Vorsicht ist beim Gebrauch von Firmenschlagworten geboten! Denn die im Geschäftsleben gebrauchte Firmenbezeichnung weicht oft von der einmal im Handelsregister eingetragenen ab.

 

Unklare Firmenbezeichnung

Ein Unternehmen im Bereich Medizintechnik ist im Handelsregister als "MEDITEC Medizintechnik Vertriebs GmbH" eingetragen. Am Markt tritt es nur noch unter dem Logo MEDITEC auf. Verträge werden ebenfalls unter diesem Kürzel ("MEDITEC GmbH") geschlossen und unterzeichnet.

Später kommt es beim Inkasso zu großen Problemen, weil Zustellungen an eine Fa. "MEDITEC Medientechnik Im- und Export GmbH" gelangt sind, die ebenfalls als "MEDITEC GmbH" auftritt und – zu Recht – jede Geschäftsverbindung bestreitet.

  • Vertreter und deren Vertretungsmacht sind ebenso aufzuführen wie ggf. der Nachweis ihrer Stellung.
 

Korrekte Parteienbezeichnung

 
Kaufvertrag
zwischen
Herrn Michael Kupfer, Max Planck Str. 12, 78988 Reichberg
- im Folgenden: Käufer -
und der
Alpha Immobilienhandels GmbH, 78462 Konstanz, AG Konstanz HR B 1213,
- im Folgenden: Verkäuferin -
für diese handelnd der mit Lichtbildausweis Nr. .... ausgewiesene Rechtsanwalt Dr. Müller als Vertreter ohne Vertretungsmacht, mit der Zusicherung, die Genehmigung der Verkäuferin in notarieller Form nachzureichen ...

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