2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte
Informationen über das belgische Mehrwertsteuersystem können auch von der Website des belgischen Finanzministeriums (http://minfin.fgov.be) abgerufen werden.
2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer
Eine Mehrwertsteuer-Registrierung ist dann erforderlich, wenn der ausländische Unternehmer in Belgien Umsätze bewirkt, für die das Vorsteuerabzugsrecht besteht und für die er in Belgien Steuerschuldner ist.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn der nicht in Belgien ansässige Unternehmer ausschließlich Lieferungen und Dienstleistungen bewirkt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der Unternehmer kann eine Registrierung beantragen, wenn er
- in Belgien Bauleistungen und gleichgestellte Umsätze bewirkt,
- in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und in Belgien Umsätze bewirkt, für die er Vorleistungen bezieht, auf denen jährlich mehr als 10.000 EUR Vorsteuer lastet, die abzugsfähig ist.
2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer
Registrierungspflichtige müssen vor der Ausführung steuerpflichtiger Umsätze in Belgien die Administration de la Fiscalité des Entreprises et des Revenus, secteur TVA/Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit, sector BTW unterrichten. Die dafür bestimmten Formulare sind bei den Finanzämtern erhältlich. Die Angaben müssen ggf. durch weitere Unterlagen (etwa die Gründungsurkunde des Unternehmens) ergänzt werden. Die MWSt-Nummer wird dem Antragsteller nach Prüfung der Angaben zugeteilt. Für juristische Personen dauert diese Zuteilung in der Regel etwa 15 Tage, natürliche Personen erhalten ihre Nummer normalerweise sofort.
Hat der ausländische Steuerpflichtige in Belgien eine ständige Niederlassung, beantragt er die MWSt-Nummer bei dem für seine Hauptniederlassung zuständigen Finanzamt.
Verfügt er in Belgien über keine ständige Niederlassung, muss er die Nummer beim Mehrwertsteuer-Zentralbüro für auslän...