Martina Schäfer
, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
Werden zunächst alle Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet uneingeschränkt als Betriebsausgaben erfasst, ist der Teil der Aufwendungen, der auf die private Nutzung entfällt, anschließend (spätestens beim Jahresabschluss) als Betriebseinnahme zu erfassen, sodass dann per Saldo nur der betriebliche Anteil den Gewinn mindert.
Der Unternehmer entscheidet, wie er den Umfang seiner privaten Nutzung ermittelt.
- Fester Betrag: Er kann die private Telefonnutzung mit einem festen Betrag ansetzen. Da eine Flatrate mit Internetzugang unter 20 EUR pro Monat zu haben ist, ist ein Betrag zwischen 5 und 10 EUR pro Monat angemessen. Maßgebend sind jedoch immer die individuellen Verhältnisse.
- Prozentualer Satz: Es kann auch ein prozentualer Satz gewählt werden, z. B. 20 % der Gesamtkosten. Die prozentuale Variante lohnt sich immer, wenn die Telefonkosten niedrig sind. Je niedriger der absolute Betrag ist, desto eher lohnt sich eine prozentuale Lösung.
Hat der Unternehmer einen Festnetzanschluss und ein Handy, dann sind die Kosten beider Telekommunikationswege zusammen zu betrachten. Preis- und Leistungsgestaltungen der Telekommunikationsanbieter spielen dabei eine wesentliche Rolle.
3.1 Abhängigkeit des privaten Nutzungsanteils von der persönlichen Abrechnungsvariante
Das Problem bei der Ermittlung der zutreffenden Privatnutzung besteht darin, dass die Anbieter von Telekommunikationsleistungen immer wieder neue Abrechnungsvarianten anbieten, die mit unterschiedlich hohen monatlichen Pauschalpreisen (Flatrates) verbunden sind.
Gesetzliche Regelungen oder Verwaltungsanweisungen, wie der Privatanteil zu ermitteln bzw. zu schätzen ist, gibt es nicht. Nachfolgend geht es darum, eine Orientierung zu geben, um die jeweils passende Lösung zu finden.
3.2 Aufteilung von Pauschalen (Flatrates)
Flatrate-Varianten können z. B. wie folgt ausgestaltet sein:
- Festnetzanschluss: I. d. R. liegen die monatlichen Kosten zwischen 20 u...