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Strompreisbremse

Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Buchung des Zuschusses
  • Berücksichtigung der Vorsteuer
  • Entgelt von dritter Seite

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Vermögensgegenstände- Restlaufzeit bis 1 Jahr 1501 1301   Sonstige Vermögensgegenstände
Gas, Wasser, Strom 4240 6325   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge 8605 4830   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Die hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung Ende 2022 verschiedene Maßnahmen zur Energiekostendämpfung verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die sog. Strompreisbremse (vgl. Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2512)). Dadurch wird der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr bei 40 Cent/kWh brutto begrenzt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent/kWh für 70 % des prognostizierten Verbrauchs. Umgesetzt wird die Preisdeckelung durch die Gewährung eines "Entlastungsbetrags Strom" auf der Jahresabrechnung der Letztverbraucher. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Verbuchung des Entlastungsbetrags Strom beim Letztverbraucher.

 

Buchungssatz:

Gas, Strom, Wasser

an Sonstige betriebliche Erträge

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der Strompreisbremse

Unternehmer Meyer handelt mit Computern und Computerzubehör. Für sein Ladenlokal bzw. Geschäftssitz hat er von seinem Energieversorgungsunternehmen am 15.4.2023 die Jahresabrechnung 2022/23 über den Stromverbrauch für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 (12 Monate) mit folgenden Daten erhalten:

 
    1.4.2022-31.3.2023 (12 Monate)
  Preis für den bezogenen Strom netto 1.440,00 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 273,60 EUR
= Preis für den bezogenen Strom brutto 1.713,60 EUR
- E...

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