Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | 2742 | 4970 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Bank | 1200 | 1800 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Jemand, der durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung eines anderen einen Schaden erleidet, hat i. d. R. gegenüber dem Schädiger Anspruch auf Schadensersatz. Wie Schadensersatzzahlungen bzw. Schadensersatzleistungen steuerlich zu behandeln sind, hängt davon ab, ob der Schaden im betrieblichen/beruflichen Bereich entstanden ist. Schadensersatzzahlungen durch den Schädiger oder dessen Versicherung bucht der Unternehmer auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
an Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
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