Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 2742 4970   Sonstige betriebliche Erträge
Bank 1200 1800   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Jemand, der durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung eines anderen einen Schaden erleidet, hat i. d. R. gegenüber dem Schädiger Anspruch auf Schadensersatz. Wie Schadensersatzzahlungen bzw. Schadensersatzleistungen steuerlich zu behandeln sind, hängt davon ab, ob der Schaden im betrieblichen/beruflichen Bereich entstanden ist. Schadensersatzzahlungen durch den Schädiger oder dessen Versicherung bucht der Unternehmer auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Bank

an Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

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