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OLG Köln Urteil vom 03.12.2015 - 3 U 15/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachträgliche Tilgungsbestimmung

 

Leitsatz (amtlich)

Gläubiger und Schuldner können nachträglich eine Tilgungsbestimmung im Sinne des § 366 Abs. 1 BGB treffen, wenn der Schuldner eine Anrechnungserklärung des Gläubigers widerspruchslos hinnimmt.

 

Normenkette

BGB § 366

 

Verfahrensgang

LG Aachen (Urteil vom 23.12.2014; Aktenzeichen 8 O 28/14)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Aachen vom 23.12.2014 - Az. 8 O 28/14 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin insgesamt 22.451,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszins per Jahr ab dem 01.01.2011 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche der Klägerin gegen den Beklagten aufgrund von diversen Kauf- und Werkverträgen.

Die Parteien stehen seit dem Jahr 2000 in ständigen Geschäftsbeziehungen, bei denen die Klägerin als Betreiberin eines Landmaschinenhandels mit zugehöriger Reparaturwerkstatt zahlreiche Leistungen für den Beklagten, der in I eine Hühnerfarm betreibt, erbrachte. Eine Abrede über Verrechnungen im Rahmen eines Kontokorrents bestand zwischen den Parteien nicht.

Der Beklagte kaufte bei der Klägerin diverse Gegenstände und nahm Reparaturleistungen in Anspruch. Die entsprechenden Aufträge wurden von der Klägerin ordnungsgemäß ausgeführt. ...

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      (1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung ...

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