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Nebenleistungen

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Begriff

Nebenleistungen sind Leistungen eines Unternehmers, die im Gefolge einer Hauptleistung mit erbracht werden, ohne dass die Beteiligten ein eigenes Interesse an der Nebenleistung haben. Die Nebenleistung dient lediglich dazu, die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen erbringen zu können. Die Nebenleistung wird umsatzsteuerlich wie die ihr zugrunde liegende Hauptleistung behandelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nebenleistungen sind nicht gesetzlich definiert. Die Finanzverwaltung grenzt in Abschn. 3.10 und Abschn. 3.11 UStAE die Nebenleistungen von den Hauptleistungen ab.

1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt.[1]

 
Wichtig

Nebenleistung darf keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck haben

Die Nebenleistung darf für den Empfänger keinen eigenen Zweck entfalten, sondern wird lediglich ausgeführt, um die Hauptleistung des Unternehmers unter optimalen Bedingungen erbringen zu können.[2]

In der Praxis ist die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung dann von besonderem Interesse, wenn die Hauptleistung als solche steuerbegünstigt (steuerbefreit oder mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern) ist, die Nebenleistung selbst aber als eigenständige Leistung keiner solchen Begünstigung unterliegen würde. Gleiches gilt, wenn die Nebenleistung als eigenständige Leistung einer günstigeren umsatzsteuerrechtlichen Rechtsfolge unterliegen würde als die Hauptleistung. Da die Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung teil...

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