Kurzbeschreibung

Nach Eingabe der Bruttovergütung werden die Pauschalbeiträge und -steuern aus gewerblich oder in Privathaushalten ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen ermittelt. Als Ergebnis werden die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgebersicht inklusive aller Umlagen dargestellt.

Wichtige Hinweise

Mit dem Minijob-Pauschalabgabenrechner sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit regelmäßigem monatlichen Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 1.1.2024: 538 EUR[1]) zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn das monatliche Arbeitsentgelt bei schwankenden Bezügen im Ausnahmefall einmal mehr als die Geringfügigkeitsgrenze betragen sollte.

Ermittelt werden ausschließlich Pauschalbeiträge für Minijobs sowie die Pauschalbesteuerung mit den dafür vorgesehenen unterschiedlichen Sätzen. Außerdem wird die Gestaltungsmöglichkeit dargestellt, in welcher Höhe die Pauschalsteuern ggf. auf den beschäftigten Minijobber abgewälzt werden können.

Achtung

Es wird vorausgesetzt, dass der Anwender zuvor eine korrekte Bewertung vorgenommen hat, ob die Minijob-Regelung tatsächlich anwendbar ist.

Für Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, steht gesondert der Midijob-Beitragsrechner zur Verfügung.

Für lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nutzen Sie bitte den Lohn- und Gehaltsrechner.

[1] bzw. bis 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.9.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR.

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