Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jahresabschluss / 1.4 Aufstellungsfrist

Michael Winter
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1.4.1 Ordnungsmäßigem Geschäftsgang entsprechende Aufstellungsfrist

Der Jahresabschluss ist innerhalb einer Frist aufzustellen, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.[1]

Der Jahresabschluss ist für den Kaufmann ein Instrument, seine Vermögens- und Ertragslage festzustellen. Innerhalb des Geschäftsjahres stehen ihm Informationen aufgrund der laufenden Buchführung zur Verfügung. Ein umfassendes Bild gibt aber nur der Jahresabschluss, da ihm auch die Inventurbestände zugrunde liegen. Wenn der Kaufmann schon während des laufenden Geschäftsjahres seine Entscheidungen aufgrund unsicherer Buchführungszahlen treffen muss, so ist es unumgänglich, so bald wie möglich genaue Informationen zu erhalten, um die Geschäfte evtl. korrigieren zu können oder gar eine drohende Insolvenz noch rechtzeitig zu vermeiden. Der Jahresabschluss ist daher aufzustellen, sobald es die Geschäftslage zulässt.

Bei einem normalen Geschäftsgang kann von einer Frist von 6 bis 9 Monaten ausgegangen werden. Die Rechnungslegungspraxis tendiert im Zuge des "fast close" zu immer schnelleren Abschlusserstellungsfristen. Das ist aus Gründen der Selbstinformation des Kaufmanns sinnvoll. Die Vorgaben der Finanzrechtsprechung können, soweit sie von längeren Fristen ausgehen, nicht Maßstab sein. Denn die steuerliche Gewinnermittlung dient lediglich als eine Anlage zur Steuererklärung, die von längeren Fristen ausgeht.[2]

Wird ein Jahresabschluss nicht innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag aufgestellt, besteht die Gefahr, dass Wertansätze nicht nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, sondern unzulässigerweise nach dem Ergebnis mehrerer inzwischen abgelaufener Wirtschaftsjahre gebildet werden. Ist seit dem Bilanzstichtag ein Jahr vergangen, ist die Aufstellungsfrist nicht mehr ordnungsgemäß.[3] Ein Jahr nach dem Bilanzstichtag ist also nach der Finanzrechtsprechung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.442
    • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
      1.148
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      879
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      821
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      820
    • Jubiläumszuwendung
      764
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      725
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      720
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      703
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      693
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      679
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      675
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      669
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      634
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      625
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      622
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      610
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      607
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      607
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      591
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren