Beim Gesamtkostenverfahren fließen sämtliche Aufwendungen innerhalb einer Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Die betrieblichen Aufwendungen, die "Kosten" beziehen sich nämlich auf die gesamte produzierte Menge, die ggf. ins Lager wandert, und die verkauften Produkte. Den Kosten stehen somit nicht nur die Umsatzerlöse, sondern auch die Änderungen der Bestände gegenüber. Diese sind nach Menge und Wert zu berücksichtigen. Welche Mengen an Ware werden unterjährig abverkauft? Das ist nur durch eine permanente Inventur nachvollziehbar, bei der unterjährig jeder Wareneingang und Warenabgang festgehalten wird. Dazu benötigte Warenwirtschaftssysteme finden häufig ihren Einsatz in Industrie- und Filialbetrieben. In der überwiegenden Mehrheit von Unternehmen wird allerdings dieser große Aufwand des exakt aufgezeichneten Wareneinsatzes nicht betrieben. Stattdessen folgen sie der einfachen Idee, dass im Durchschnitt mengenmäßig ebenso viel Ware eingekauft wie verkauft wird, sich also mengenmäßig die Waage hält. Dementsprechend wird unterjährig der Wareneinkauf aufwandswirksam als Wareneinsatz gebucht. Nur einmal im Jahr in der Inventur wird nachgezählt, wie weit sich der Betrieb von dieser Fiktion entfernt hat. Die Produktion und Anschaffung von Waren und Dienstleistungen auf "Halde" wird als weiterer Erlös behandelt, Bestandsverminderungen bedeuten – neben dem Waren-/Materialeinsatz – zusätzlichen Aufwand.
Hinweis: Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden Bestandsveränderungen nicht gebucht. Im Laufe des Jahres wird nur der anteilige Aufwand berücksichtigt, der den Umsatzerlösen gegenübersteht. Dieses weltweit übliche Verfahren konnte sich in Deutschland noch nicht durchsetzen, gewinnt aber im Rahmen der Internationalisierung der Rechnungslegung langsam mehr...