Bei der D&O-Versicherung gilt das sog. Claims-Made-Prinzip. Das bedeutet, zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung muss grundsätzlich Versicherungsschutz bestehen. Die Anspruchserhebung kann zeitlich deutlich nach der Pflichtverletzung erfolgen, weil beispielsweise die Gesellschafterversammlung erst Jahre später den Verstoß aufdeckt. Besteht zu diesem Zeitpunkt keine D&O-Versicherung mehr, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr, selbst wenn zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung noch eine D&O-Versicherung bestand. Deshalb ist es wichtig,
- eine entsprechende Nachhaftung bzw. Nachmeldefrist zu vereinbaren oder,
- wenn der Versicherer gewechselt wird, beim neuen Versicherer eine Rückwärtsversicherung für Risiken abzuschließen, die aus bereits vor dem Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen herrühren.
Späte Entdeckung einer Pflichtverletzung
Bestand beispielsweise im Jahre 2022 eine D&O-Police, entdeckt die Gesellschafterversammlung jedoch erst 2026 die Pflichtverletzung, die 2022 begangen wurde undbestand zwar 2022 die D&O-Police, jedoch nicht mehr 2026, als die Gesellschafterversammlung den Anspruch entdeckt und geltend macht, kann eine Nachmeldefrist helfen Ist für diesen Fall keine Nachmeldefrist vereinbart worden, muss der D&O-Versicherer nicht mehr leisten.
Die Dauer der Fristen für die Nachmeldungist höchst unterschiedlich. Häufig werden 1–5 Jahre, gelegentlich auch ein längerer Zeitraum oder eine unbegrenzte Nachmeldefrist angeboten.
Wird erstmals ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, bieten viele Versicherer ggf. gegen gesonderte Prämie eine Rückwärtsversicherung an. Erfasst werden dann Pflichtverletzungen vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Die Rückwärtsversicherung tritt nach den üblichen Bedingungen nur dann ein, wenn die Pflichtverletzung entw...