Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Grunderwerbsteuer: Bemessung und Buchung

Jean Bramburger-Schwirkslies
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Bemessungsgrundlage
  • Anschaffungskosten
  • Umsatzsteuer auf Bauleistungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke 0085 0235   Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Geschäftsbauten 0090 0240   Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

So kontieren Sie richtig!

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens bzw. eines bebauten Grundstücks. Beim Erwerb beispielsweise eines Geschäftsbaus erfolgt die Buchung anteilig je auf die Konten "Geschäftsbauten" 0090 (SKR 03) bzw. 0240 (SKR 04) sowie "Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke" 0085 (SKR 03) bzw. 0235 (SKR 04) .

Die Gegenbuchung erfolgt entweder auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04) bzw. auf das entsprechende Kreditorenkonto.

 

Buchungssatz:

Geschäftsbauten

an Bank/Kreditoren

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wie die Grunderwerbsteuer berechnet und gebucht wird

Unternehmer Hans Groß erwirbt für sein Unternehmen in Nürnberg ein Grundstück von Privatmann Wolfgang Müller für 150.000 EUR, auf dem er eine Produktionshalle errichten will. Der Zeitpunkt der Errichtung der Halle steht allerdings noch nicht fest. Es sind weder Pläne gefertigt, noch ist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt.

Folge: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, also 150.000 EUR. Der Steuersatz zur Grunderwerbsteuer beträgt für Bayern aktuell 3,5 % . Es ergibt sich damit eine Grunderwerbsteuer i. H. v. 5.250 EUR. Diese gehören zu den Anschaffungskosten des unbebauten Grundstücks

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0065/0215 unbebaute Grundstücke 5.250 1200/180...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.107
    • Jubiläumszuwendung
      799
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      787
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      742
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      712
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      701
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      686
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      676
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      667
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      662
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      658
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      653
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      647
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      628
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      615
    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
      603
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      602
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      600
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      590
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      566
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC
    Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC

    Zusammenfassung Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren