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Fiktive Kapitalerträge voll steuerpflichtig

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Kommentar

Jahr für Jahr verlieren leichtgläubige Anleger auf dem grauen Kapitalmarkt Vermögen in Millionenhöhe. Eine der spektakulärsten Fälle des letzten Jahrzehnts war die Ambros S.A., die fast 1 Mrd. DM eingesammelt hatte. In der Anfangsphase hat die Firma, die mit den Kundengeldern an US-Börsen spekulierte, tatsächlich Gewinne erzielt. Bei dem Börsencrash im Oktober 1987 ging das gesamte Kapital verloren. Später gelang es den Initiatoren wieder, vorübergehend Gewinne zu erzielen. Ab Mitte 1988 häuften sich die Verluste. Im Schneeballsystem zahlte die Firma die von ihr fälschlich ausgewiesenen Gewinne und die gelegentlich verlangten Kapitalrückzahlungen aus den neu eingehenden Kundengeldern. Bis September 1990 wurden sämtliche Auszahlungsanträge prompt bedient. Anfang 1991 brach das System zusammen, als die Ambros S.A. fällige Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. Das Konkursverfahren wurde mangels Masse eingestellt. Die Anleger, die nicht rechtzeitig gekündigt hatten, verloren ihr gesamtes Guthaben ( Kapitaleinkünfte ).

Das Vertragsverhältnis zwischen den Anlegern und der Ambros S.A. wertet der BFH als eine typische

stille Gesellschaft , weil die Ambros S.A. mit den Kundengeldern auf gemeinsame Rechnung Börsengeschäfte tätigen sollte. Wegen der Vielzahl dieser mit Gewinnabsicht durchgeführten Geschäfte war die Tätigkeit der Ambros S.A. als gewerblich anzusehen. Die Anleger erzielen als typische stille Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen . Das gilt in erster Linie für diejenigen Anleger, die sich die Kapitalerträge laufend haben auszahlen lassen. Die Ambros S.A. hat diese Beträge als Gewinnanteil der stillen Gesellschafter gezahlt. Für die steuerliche Behandlung ist unbeachtlich, daß die rechnerisch ausgewiesenen Beträge überhöht waren, daß den Anlegern also ...

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