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Europäische Erbrechtsverordnung, Kurzüberblick

Haufe Redaktion
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Zusammenfassung

 
Überblick

Seit dem 17.8. 2015 hat für grenzüberschreitende Erbfälle die neue europäische Erbrechtsverordnung[1] Geltung. Diese sorgt europaweit - mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark - für Klarheit, welches Erbrecht für grenzüberschreitende Erbfälle gilt.

[1] VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 4. JULI 2012 ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT, DAS ANZUWENDENDE RECHT, DIE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN UND DIE ANNAHME UND VOLLSTRECKUNG ÖFFENTLICHER URKUNDEN IN ERBSACHEN SOWIE ZUR EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN NACHLASSZEUGNISSES AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION L 201/107

1 Kurzüberblick: Was gilt seit dem 17.8.2015 für grenzüberschreitende Erbfälle

1.1 Rechtswahl / Optionsrecht

Im Regelfall wird an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Der Erblasser hat aber die Möglichkeit, sein Heimatrecht zu wählen.

Wenn jemand also in einem Mitgliedsland stirbt, das nicht sein Heimatland ist, wird die Erbschaft prinzipiell nach den Regeln und von den Gerichten jenes Mitgliedslandes abgewickelt, in dem der Erblasser zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Damit wird vermieden, dass sich Gerichte in verschiedenen Mitgliedsländern für zuständig erklären und unterschiedliche, teils widersprüchliche Regeln zur Anwendung bringen wollen.

Alternativ hat der Erblasser die Möglichkeit, seine testamentarischen Verfügungen nach den Regeln seines EU-Ursprungslandes abwickeln zu lassen. Damit kann er sicherzustellen, dass die in seinem Heimatland vorgesehenen Bestimmungen zum Tragen kommen, etwa im Fall von Schenkungen, die er zu Lebzeiten vornimmt.

 
Praxis-Beispiel

Ein in französischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, würde grundsätzlich nach deutschem Recht vererben, könnte sich aber auch für das französische Erbrecht entscheiden.

1.2 Europäisches Nachlasszeugnis

Ein Europäisches Nachlasszeugnis erleichtert die Abwicklung von grenzübe...

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