Dr. Sandra Müller-Thomczik
1 Begriff und Rechtsgrundlagen
1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform
Rz. 1
Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform.
Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung. Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Kombination und Variation noch erweitert. Einen Überblick über wichtige privatrechtliche Rechtsformen gibt Abb. 1. Diese verdeutlicht, dass das Einzelunternehmen neben den Gesellschaften nur eine von vielen Möglichkeiten darstellt.
Abb. 1: Wichtige privatrechtliche Rechtsformen
Erweitert werden die auf nationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten der Rechtsformwahl nochmals durch Rechtskonstrukte, die auf Ebene der Europäischen Union zur Verfügung stehen (sog. supranationale Rechtsformen). Es handelt sich hierbei um die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE).
Rz. 2
Anhaltspunkte für die jeweilige wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Rechtsformen in Deutschland gibt die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Umsatzsteuerstatistik. Der zufolge wurden im Jahr 2017 66,22 % (= 2.163.104) und im Jahr 2018 65,75 % (= 2.155.909) aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland als Einzelunternehmen geführt (siehe Abb. 2).
| Rechtsform |
Anzahl der Steuerpflichtigen |
Zu- (+)/Abnahme (-) 2018 gegenüber 2017 |
| 2017 |
2018 |
| Einzelunternehmen |
2.163.104 |
2.155.909 |
-0,3 % |
| Kapitalgesellschaften |
584.399 |
595.846 |
+1,96 % |
| Personengesellschaften |
437.983 |
441.164 |
+0,73 % |
| Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts |
6.257 |
6.260 |
+0,05 % |
| Erw... |