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Corona-Überbrückungshilfe III, FAQ

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Zusammenfassung

 
Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" (von November 2020 bis Juni 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater/innen (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

NEU: Verlängerung der Schlussabrechnungsfrist auf den 31. Oktober 2023

Stand: 11.8.2023 (Updates zum Stand 23.6.2023 kursiv dargestellt, s. Ziffer 3.12). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses oder der Anschubhilfe) einzuhalten.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

Wünschen Sie sich eine effektive Unterstützung bei Anträgen auf Überbrückungshilfe IV und bei den anstehenden Schlussabrechnungen zu sämtlichen Überbrückungshilfen? Die korrekte Zuordnung der Fixkosten kostet viel Zeit und die Dokumentation muss detailliert und nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich in diesem Video zeigen, wie Sie mit dem richtigen Tool genau das einfach und zeitsparend lösen: Video starten

Über eine exklusive Demo-Version können Sie das Tool direkt testen und sich von den Vorteilen überzeugen. Oder Sie vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.

1 Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe III?

1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millione...

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