10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 

Rz. 38

 
[ja] [n. a.] Erfolgen im Jahresabschluss Angaben zur Firma, dem Sitz, dem Registergericht und der Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie ggf. Angaben zur Liquidation oder Abwicklung?  
[ja] [n. a.] Haben Kleinstkapitalgesellschaften beachtet, dass sie keinen Anhang aufzustellen brauchen, wenn keine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB, Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane i. S. d. § 285 Nr. 9c HGB und Angaben zu Transaktionen eigener Aktien unter der Bilanz erfolgen? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 38
[ja] [n. a.] Enthält der Anhang zusätzliche Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB, falls der Jahresabschluss aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt? Anhang nach HGB, Rz. 39 ff.
[ja] [n. a.] Enthält der Anhang eine Angabe, falls der Abschluss nicht auf der Going-concern-Prämisse basiert, sowie eine entsprechende Begründung? Unabhängig davon ist die Fortführungsannahme vor Aufstellung des Abschlusses stets explizit durch die Geschäftsführung festzustellen, was der Prüfer auch nachvollziehen muss. Anhang nach HGB, Rz. 109 f.

10.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Rz. 39

 
    Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB berücksichtigt, nach der eine Angabe der auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erfolgen hat? Anhang nach HGB, Rz. 52 ff.
[ja] [n. a.] Sind entsprechend § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB die Unterschiedsbeträge bei der Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren im Anhang dargestellt worden? Anhang nach HGB, Rz. 71
[ja] [n. a.] Liegen entsprechend der Vorschrift des § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten vor und wurden im Geschäftsjahr aktivierte Beträge positionsgenau im Anlagespiegel ausgewiesen (§ 284 Abs. 3 HGB)? Anhang nach HGB, Rz. 61
    Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:  
[ja] [n. a.] Wurden nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 HGB Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben und begründet? Anhang nach HGB, Rz. 105 ff.
[ja] [n. a.] Ist der Einfluss von Methodenänderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 HGB gesondert dargestellt worden? Anhang nach HGB, Rz. 111 ff.
[ja] [n. a.] Wurden, der Empfehlung des DRS 13, Rz. 14 folgend (= Empfehlung für Einzelabschluss), Pro-forma-
Angaben bei Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen für wesentliche Abschlussposten der Vorperiode gemacht und erläutert?
Anhang nach HGB, Rz. 25 ff.
[ja] [n. a.] Wurden, der Empfehlung des DRS 13, Rz. 21 folgend (= Empfehlung für Einzelabschluss), Pro-forma-
Angaben bei Änderung von Schätzmethoden für wesentliche Abschlussposten der Vorperiode gemacht und erläutert?
Anhang nach HGB, Rz. 25 ff.
[ja] [n. a.] Ist die Empfehlung des DRS 13, Rz. 28 beachtet worden, nach der die Bilanzierungsgrundsätze einzeln sowie entsprechende Änderungsgründe anzugeben sind? Anhang nach HGB, Rz. 25 ff.
[ja] [n. a.] Sind die Auswirkungen der Änderung von Schätzungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die Berichtsperiode (einschl. Hinweis auf die Auswirkungen in Folgeperioden) entsprechend DRS 13, Rz. 10 betragsmäßig angegeben und erläutert worden? Anhang nach HGB, Rz. 25 ff.

10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

 

Rz. 40

 
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 264c Abs. 1 HGB beachtet, nach der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang anzugeben sind, falls dies nicht bereits in der Bilanz über einen entsprechenden Kennzeichnungsvermerk erfolgt ist (gilt nur für mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB)? GmbH & Co. KG: Rechnungslegung, Rz. 27
[ja] [n. a.] Ist gem. § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Abweichung in der Form der Darstellung und Gliederung von Bilanz bzw. GuV entsprechend im Anhang angegeben und begründet worden? Anhang nach HGB, Rz. 42 ff.
[ja] [n. a.] Sind nicht vergleichbare Vorjahresbeträge einzelner Bilanz- und GuV-Posten gem. § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB im Anhang angegeben und erläutert worden? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 83
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB Angaben und Erläuterungen zu angepassten Vorjahresbeträgen in Bilanz und GuV vor? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 83
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 265 Abs. 4 Satz 2 HGB Angaben und Begründungen zu Ergänzungen des Jahresabschlusses nach der für andere Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung vor? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 85
[ja] [n. a.] Wurde die Vorschrift des § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB berücksichtigt, nach der ein gesonderter Ausweis von Posten bei zusammengefasster Bilanz und GuV zu erfolgen hat? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 88
[ja] [n. a.] Ist die Darstellung des Anlagespiegels für die einzelnen Posten de...

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