Zusammenfassung

 
Begriff

Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge wie Mietzahlungen, Wareneinkäufe, Lohnzahlungen etc. in Konten chronologisch festgehalten. Erfasst werden bei der doppelten Buchführung auf Bestandskonten zudem alle Veränderungen im Betriebsvermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Forderungen gegen Kunden), aber auch Verbindlichkeiten. Eine ordnungsgemäße Buchführung zeigt dem Unternehmer auf einen Blick, welches Vermögen bzw. welche Schulden er hat und ob sich seine unternehmerische Tätigkeit auszahlt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Handelsrecht enthält für Kaufleute die Vorschriften zur Buchführung und Erstellung der Abschlüsse (§§ 238245 HGB). In der Abgabenordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen auch Nichtkaufleute buchführungspflichtig sind, wann diese Buchführungspflicht beginnt und endet (§ 141 AO). Die Finanzverwaltung hat aufgrund des BilMoG die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Steuerbilanz vorgeschrieben (BMF, Schreiben v. 12.3.2010 und v. 22.6.2010, IV C 6 – S 2133/09/10001); zur Maßgeblichkeit niedrigerer handelsrechtlicher Bilanzwerte im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung: OFD Münster, Verfügung v. 13.7.2012, S 2170a – 234 – St 12 – 33. Die wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind in R 5.2 EStR 2012 und H 5.2 EStH 2021 dargestellt. BFH, Urteil v. 28.8.2014, V R 16/14, BFH/NV 2014 S. 2027: Anforderung an Buchnachweis bei Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs. 4 UStG i. V. m. § 13 UStDV; LfSt Bayern, Verfügung v. 28.1.2021, S 0316.1.1-3/5 St42, betr. Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins Ausland; LfSt Bayern, Verfügung v. 20.1.2017, S 0317.1.1-4/3 St42, betr. Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CD; LfSt Bayern, Verfügung v. 20.1.2017, S 0317.1.1-3/5 St42, betr. Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen; EuGH, Urteil v. 5.10.2016, Rs. C-576/15: Schätzung der Bemessungsgrundlage bei Unregelmäßigkeiten der Buchführung und betrügerischer Verschleierung von Lieferungen und Einnahmen; AEAO zu § 146 AO: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen durch BMF, Schreiben v. 19.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005:053; BFH, Urteil v. 14.11.2018, I R 81/16: Andere Gesetze i. S. d. § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige AG liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i. V. m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht zur Buchführung verpflichtet. Am 28.11.2019 hat die Finanzverwaltung ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) herausgegeben: BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003:001; s. auch OFD Karlsruhe, Verfügung v. 10.11.2022, S 0315 – St 42: Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung; OFD Karlsruhe, Verfügung betr. Informationen für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes zum Thema "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" v. 5.4.2023, S 0315-St 42. Das BZSt hat die Beschreibung der Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen (DSFinV-K 2.3) – Stand März 2022 – veröffentlicht: s. auch LfSt Bayern, Verfügung v. 29.1.2021, S 0316b.1.1-1/1 St43 und LfSt Bayern, Verfügung v. 29.1.2021, S 0316.1.1-3/7 St 43, betr. Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins Ausland. Die Grenze für die Ist-Besteuerung wurde in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG ab Veranlagungszeitraum 2020 auf 600.000 EUR angehoben (Anpassung an § 241a HGB und § 141 AO); FG Hamburg, Urteil v. 30.8.2022, 6 K 47/22, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. XI B 93/22: Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau; FG Nürnberg, Urteil v. 1.2.2023, 3 K 596/22, Revision eingelegt, Az. beim BFH IX R 6/23: Rechtmäßigkeit der Anforderung von Unterlagen durch Finanzbehörden unter Berücksichtigung der DSGVO.

1 Welche Aufgaben die Buchführung hat

Diese Aufgaben hat die Buchführung:

  • Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte betriebliche Rechnungswesen und die korrekte Besteuerung.
  • Aus der Buchführung ergeben sich als Basis für die Umsatz- und Einkommensteuer der Umsatz sowie der Gewinn.
  • Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfung ein Kontrollmittel für den Prüfer.
  • Anschlussprüfung auch bei vernichteten Unterlagen zulässig.[1]
  • Anordnung einer Außenprüfung für einen bereits geprüften Zei...

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