Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 28.03.1995 - IX R 41/93

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

(Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zurückgezahlte Werbungskosten als Vermietungseinkünfte)

 

Leitsatz (amtlich)

Werden Aufwendungen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen worden waren, nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung zurückgezahlt, kann dies zu Einnahmen im Rahmen dieser Einkünfteart führen.

 

Normenkette

EStG 1990 § 21 Abs. 2, §§ 21a, 52 Abs. 21, § 21 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Entscheidung vom 22.02.1993; Aktenzeichen 12 K 5939/91)

 

Tatbestand

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.

Zum Kauf und zur Bebauung eines Grundstücks nahm der Kläger 1985 zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 331 000 DM auf. Von dem Darlehensbetrag wurden 24 880 DM als Disagio vereinbart und bei der Einkommensteuerveranlagung 1985 steuermindernd berücksichtigt.

Aufgrund einer Sondertilgung im Streitjahr 1990 zahlte die Bank von dem Disagiobetrag anteilig 11 102,22 DM an den Kläger zurück.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1990 machten die Kläger gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Abzugsbetrag in Höhe von 10 000 DM geltend.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte den zurückgezahlten Disagiobetrag in Höhe von 11 102,22 DM als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Nach vergeblichem Einspruch erhoben die Kläger Klage, der das Finanzgericht (FG) mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 441, abgedruckten Gründen stattgab.

Mit der Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts (§§ 2, 21, 21a und 24 EStG).

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist begründet.

Sie führt zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat die Rückzahlung des anteiligen Disagiobetrages zu Unrecht nicht als Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§§ 8 Abs. 1, 21 EStG) erfaßt.

Einnahmen sind gemäß § 8 Abs. 1 EStG alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Der hier umstrittene Betrag ist den Klägern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zugeflossen.

Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß Beträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart sind, bei der die Werbungskosten vorher abgezogen worden waren (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 23. März 1993 IX R 67/88, BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748, und zuletzt vom 22. September 1994 IX R 13/93, BFHE 175, 546, BStBl II 1995, 118, m.w.N.). Das Disagio ist 1985 im Rahmen der Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG) abgezogen worden. Dieser Einkunftsart ist auch der zurückgezahlte Betrag zuzuordnen.

Das FG ist der Meinung, es fehle 1990 an einer gesetzlichen Grundlage für die Erfassung zurückgezahlter Werbungskosten, weil § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 21a EStG im Zeitpunkt der Rückerstattung jedenfalls für die Kläger nicht mehr gelte. Darauf kommt es jedoch nicht an. Die gesetzliche Grundlage für die Erfassung des zurückgezahlten Betrags ist der Grundtatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, demgegenüber § 21 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur eine spezielle Regelung war. Die Aufwendungen, die zum Abzug als Werbungskosten führten, und deren Rückfluß sind als Teile eines Vorgangs zu sehen, der nach den Gesichtspunkten des Nettoprinzips zu werten ist. Von dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 171, 183, BStBl II 1993, 748 (offengelassen in Urteil vom 23. November 1993 IX R 101/92, BFHE 173, 103, BStBl II 1994, 348, zu 2. d) ausgegangen (vgl. für den umgekehrten Fall des Abzugs nachträglicher Werbungskosten Paus, Deutsche Steuer-Zeitung 1987, 330, Fall 1.).

Die Sache ist spruchreif; die Klage war als unbegründet abzuweisen (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO).

 

Fundstellen

Haufe-Index 65558

BFH/NV 1995, 82

BStBl II 1995, 704

BFHE 177, 414

BFHE 1996, 414

BB 1995, 2511

BB 1995, 2511 (LT)

DB 1995, 2049 (LT)

DStR 1995, 1628 (KT)

DStZ 1996, 50 (KT)

HFR 1995, 645-646 (LT)

StE 1995, 559-560 (K)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung
    0
  • Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der berufliche ... / 2 Rechtspraxis
    0
  • Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 81 Unterrichtungs- und Er ... / 6 Unterrichtung und Erörterung bei Planung von Änderungen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Schluss mit dem Büro! Oder doch nicht?
Schluss mit dem Büro!
Bild: Haufe Shop

Florian Kunze beleuchtet die kreativen Möglichkeiten flexibler Arbeitsmodelle und spricht aber auch ehrlich über die Herausforderungen. Sein Buch ermutigt uns, die eigene Arbeitsweise zu hinterfragen und die Sicht der Arbeitgeber besser zu verstehen.


Einkommensteuergesetz / § 21 [Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]
Einkommensteuergesetz / § 21 [Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]

  (1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind   1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren