Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Zum Entgelt gehören auch die dem Abnehmer zusätzlich in Rechnung gestellten Kosten, wie z. B. Transport und Verpackung (unselbstständige Nebenleistungen zur Hauptleistung).
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