Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Zum Entgelt gehören auch die dem Abnehmer zusätzlich in Rechnung gestellten Kosten, wie z. B. Transport und Verpackung (unselbstständige Nebenleistungen zur Hauptleistung).

[1] § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG; die Entgelt-Definition wurde im Rahmen des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften mit Wirkung ab 1.1.2019 an die unionsrechtliche Definition (Art. 73 MwStSystRL) angepasst. In der Praxis ergeben sich dadurch regelmäßig keine Änderungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge