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Entgelt

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Entgelt ist ein grundlegendes Tatbestandsmerkmal für die Steuerbarkeit eines Umsatzes und gleichzeitig die wichtigste Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Das Entgelt (als Bemessungsgrundlage) fließt letztlich ein in die Rechnung, in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung und in die Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dienstleistungen (als Kontrollwert für die Prüfung, ob der EU-Geschäftspartner die ihm obliegende Besteuerung durchgeführt hat).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsquellen bzw. Verwaltungsanweisungen sind § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bzw. Art. 73 MwStSystRL, § 10 Abs. 1 UStG, Abschn. 10.1 UStAE.

Umsatzsteuer

1 Begriff, Funktionen und Formen des Entgelts

1.1 Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Das Entgelt ist gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder sonstige Leistung sowie einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Das Entgelt wurde ursprünglich aus Sicht des Leistungsempfängers bestimmt und damit als geschuldeter bzw. bezahlter Preis ohne Umsatzsteuer. Mit Wirkung ab 1.1.2019 hat der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des Entgeltsbegriffs vorgenommen und die Legaldefinition in § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG an die Formulierung in Art. 73 MwStSystRL angepasst: "Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer." Das UStG und die MwStSystRL stellen seither gleichermaßen auf die Sicht des Leistenden ab.

Eine materiell-rechtliche Änderung war mit der Neufassung von § 10 Abs. 1 Satz 2 ...

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