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Austauschverfahren, Kfz-Branche / 5 Was der Leistungsempfänger beim Austauschverfahren berücksichtigen muss

Michael Winter
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Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, sind keine Besonderheiten zu beachten, da Privatpersonen weder eine Buchführung erstellen noch Vorsteuer geltend machen können. Ist der Leistungsempfänger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der steuerfreie Leistungen ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, braucht er keine Besonderheiten zu beachten. Er bucht den Bruttobetrag als Aufwand bzw. als Herstellungskosten.

 
Praxis-Beispiel

Buchung bei Kleinunternehmern

Herr Braun führt als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ausschließlich steuerfreie Umsätze aus. Er lässt sich von der Kfz-Werkstatt Huber einen Austauschmotor einbauen. Er erhält von Herrn Huber folgende Abrechnung:

 
Einbau eines Austauschmotors 1.000 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 190 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer  
(berechnet von 1.000 EUR × 10 %) 100 EUR × 19 % =    19 EUR
Rechnungsbetrag 1.209 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4540/6540 Kfz-Reparaturen 1.209 1200/1800 Bank 1.209

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Er bucht zunächst den Einbau des Austauschmotors (ohne die Umsatzsteuer, die auf das Altteil entfällt). Nach den Zahlen des vorhergehenden Beispiels bucht er 1.190 EUR mit Vorsteuerabzug (190 EUR).

Die Vorsteuer, die auf das Altteil entfällt (im vorhergehenden Beispiel 19 EUR), ist getrennt von den anderen Steuerbeträgen aufzuzeichnen.[1] Wenn dafür kein neues Konto eingerichtet wird, sind die Steuerbeträge mit einem entsprechenden Buchungstext zu buchen.

 
Praxis-Beispiel

Buchung der Altteilevorsteuer bei Unternehmern

Herr Braun Herr Braun ist Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ...

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