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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Rz. 178

 
Wichtig

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht.

 
Wichtig

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke

  • Die Anlage KAP
  • Die Anlage KAP-BET
  • Die Anlage KAP-INV

Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 745 ff.).

In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage KAP aber ausfüllen:

  • Ihr persönlicher (Spitzen-)Steuersatz liegt unter 25 % und Sie möchten die, von der Bank zu hoch einbehaltener Kapitalertragsteuer erstattet bekommen ("Günstigerprüfung").
  • Sie haben im Veranlagungsjahr weniger als 1.001 EUR (Ehegatten 2.001 EUR) Kapitalerträge erzielt, aber weil Sie keinen bzw. einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hatten, wurde von der Bank Steuer einbehalten.
  • Sie haben mit Ihren Freistellungsaufträgen den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt, sodass Steuer einbehalten wurde.
  • Sie haben Verluste aus Börsengeschäften (z. B. Aktienverkäufen) erlitten, die von der Bank intern nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.
  • Sie haben steuerpflichtige Kapitalerträge bekommen, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben (z. B. aus privaten Darlehen oder ausländischen Geldanlagen).
  • Sie wollen bisher von der Bank nicht berücksichtigte, ausländische Quellensteuer auf die ESt anrechnen lassen.
  • Sie haben, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind, einen Sperrvermerk zur Mitteilung der KiSt-Merkmale eintragen lassen, sodass die Bank keine KiSt einbehalten hat.
  • Sie wollen als Beteiligter an einer Kapitalgesellschaft (unternehmerische Beteiligung) die Erträge (freiwilli...

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