Kurzbeschreibung

Der Rechner ermittelt das Altersteilzeitgehalt mit allen gesetzlichen Abzügen (Lohnsteuer und Sozialversicherung) im Vergleich zur vorherigen Vollzeitvergütung. Er berücksichtigt den anzuwendenden Steuertarif und die Sozialversicherungswerte für den gewählten Abrechnungszeitraum.

Wichtige Hinweise

Nach Eingabe der monatlichen Bruttogehalts vor Altersteilzeitbeginn sowie der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angaben zum Arbeitnehmer, wird das Nettogehalt und - aus Arbeitnehmersicht besonders interessant - der Auszahlungsbetrag mit gesetzlichen und ggf. auch freiwilligen Aufstockungsbeträgen in einer "Vorher - Nachher"-Übersicht gegenübergestellt. So kann komfortabel abgelesen werden, welches Altersteilzeitgehalt dem bisherigen Vollzeitgehalt entspricht.

Wichtig

2 zulässige Lohnsteuertarife bis Ende März!

Arbeitgeber können für einen Übergangszeitraum vom 1.1.-31.3.2023 den Lohnsteuerabzug anhand zweier unterschiedlicher Programmablaufpläne durchführen.[1] Im Rechner ist der Programmablaufplan vom 18.11.2022 umgesetzt. Er wird zum 1.4.2023 mit dem Lohnsteuertarif des geänderten Programmablaufplans vom 13.2.2023 geupdatet, der ab dem 1.4.2023 verpflichtend anzuwenden ist. Möchten Sie während der Übergangszeit bis Ende März die Steuerwerte nach dem geänderten Programmablaufplan ermitteln, nutzen Sie bitte den Lohn- und Gehaltsrechner (Jahressteuergesetz 2022).

Nach Auswahl des Altersteilzeitrechners, öffnet sich der Eingabebildschirm, in dem Sie alle notwendigen Angaben zum Geltungszeitpunkt, zum Gehalt sowie zur Lohnsteuer und Sozialversicherung eingeben können, z. B.:

  • den bisherigen regelmäßigen Bruttolohn
  • Abrechnungsjahr (Kalenderjahr der Abrechnung) bzw. Abrechnungsmonat,
  • Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge laut den ELStAM,
  • Bundesland,
  • maßgebliche Rentenversicherung,
  • die Art der Krankenversicherung (pflichtversichert, freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert) und
  • die gewünschte Aufstockung in Prozent.
Wichtig

Der Rechner ermöglicht nicht die Berechnung von Altersteilzeitbezügen im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge