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Privat-Pkw, Vorsteuerabzug

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Zuordnung bei der Umsatzsteuer
  • Voller Vorsteuerabzug
  • Ausscheiden aus dem Unternehmen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
KfZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge 4590 6590   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Privatentnahmen allgemein 1800 2100   Privat (Eigenkapital)
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) 8820 4845   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Der Unternehmer kann einen gemischt genutzten Pkw bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer entweder einheitlich seinem Betriebsvermögen und seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen oder unterschiedlich behandeln, indem er ihn einkommensteuerlich dem Privatvermögen und umsatzsteuerlich seinem Unternehmen zuordnet. Bei einer nur umsatzsteuerlichen Zuordnung wird (per Saldo) nur der Vorsteuerabzug gebucht, jedoch nur insoweit, als der Unternehmer keine Umsätze erzielt, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Die laufenden Kosten werden mit Vorsteuerabzug auf das Konto "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" 4590/6590 (SKR 03/04)gebucht.

 

Buchungssatz:

Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pkw im Privatvermögen mit Vorsteuerabzug

Herr Huber hat seinen Pkw für 28.560 EUR (einschließlich 4.560 EUR Umsatzsteuer) angeschafft. Er nutzt den Pkw zu 38 % für seine betrieblichen Zwecke (keine Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen). Er zahlt den Kaufpreis von seinem betrieblichen Girokonto. Da der Pkw nicht zum Betriebsvermögen gehören soll, wird er auch nicht in der Buchführung ausgewiesen. Es ist allein die abziehbare Vorsteuer zu buchen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/0...

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