Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahrensrecht/Abgabenordnung Steuerliche Förderungsgesetze
Leitsatz (amtlich)
In Aufteilungsfällen nach § 67 LAG ist als Streitwert der Ablösungswert des strittigen aufgeteilten Vierteljahrsbetrags anzusetzen. Dabei ist der Vervielfältiger der Ablösungstabelle zu entnehmen, die für den Aufteilungsstichtag gilt.
Normenkette
FGO § 140 Abs. 3; LAG § 67
Fundstellen
Haufe-Index 412633 |
BStBl III 1967, 616 |
BFHE 1967, 249 |
BFHE 89, 249 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen