Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Digitales BGM / 4 Chancen, Risiken und Grenzen von digitalem BGM

Oliver Walle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Sowohl unsere Freizeit und als auch die Arbeitswelt werden zunehmend digitaler, daher erscheint es logisch, dass auch ein BGM diesem Trend folgen muss. Letztlich gilt es, die Mitarbeiter zur Teilnahme an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu motivieren, zuvor aber den Bedarf an Maßnahmen zu analysieren und anschließend regelmäßig den Erfolg zu messen. Durch den Einsatz digitaler Lösungen können viele Mitarbeiter erreicht werden. Zudem gehören immer mehr Beschäftigte der Generation Y & Z an, die auch als Digital Natives bezeichnet werden, da sie in einer digitalen Welt aufgewachsen sind. Durch einen parallelen Einsatz von klassischem ("analogen") und digitalem BGM besteht die Chance, unterschiedliche Generationen im Unternehmen anzusprechen.

Der Einsatz von digitalem BGM hat aber auch einen wunden Punkt: den Datenschutz. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer erhöhten Datensammlung mit der Gefahr, dass die Daten nicht im Sinne der Person, von der sie stammen, verwendet werden. Im betrieblichen Umfeld hegen Beschäftigte daher auch die Befürchtung, dass Informationen zu ihrer Gesundheitssituation, zur Bewertung der Arbeitsbedingungen und zur Führungsbewertung nicht anonym erfasst und gespeichert werden und sie mit negativen Konsequenzen rechnen müssen. Zwar existiert ein Datenschutzgesetz und Betriebs- und Personalräte wachen über die Einhaltung des Datenschutzes, jedoch bedarf es des Vertrauens der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Einhaltung der Bestimmungen tatsächlich erfolgt.

Zahlreiche Datenschutzskandale sowie oftmals fehlende Transparenz sorgen derzeit noch dafür, dass viele Beschäftigte skeptisch sind gegenüber der Nutzung von digitalen Lösungen am Arbeitsplatz, obwohl sie in ihrer Freizeit sehr offen mit privaten Details in sozialen Netzwerke...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 38 - 44 ABSCHNITT VII Nah- und Fernentsendung
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Menschen mit Behinderung / Sozialversicherung
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Scheinarbeit / 5 Verhinderung von Scheinarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Kostenlose Checkliste: Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertragsunterschrift und 1. Arbeitstag
Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertrag und erstem Arbeitstag
Bild: Haufe Online Redaktion

Nach der Vertragsunterzeichnung dauert es oft Wochen oder Monate bis der neue Mitarbeiter die Stelle antritt. In dieser Phase ist es wichtig, dem neuen Mitarbeiter das Gefühl zu geben, dass er sich für das richtige Unternehmen entschieden hat.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren