Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht zu Gesellschaftern berufenen Miter...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3 Praktische Fälle zur Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte eine materielle Rechtswahl sowohl auf die Beurteilung der Zulässigkeit, der materiellen Wirksamkeit des Testaments, als auch auf das gewünschte anzuwendende materielle Recht abzielen. In der Praxis kommen insbesondere die nachfolgenden Fallgruppen in Betracht. 10.3.1 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundes...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.1 Formwirksamkeit

Gemäß Art. 75 EuErbVO lässt die Verordnung internationale Abkommen unberührt. Entsprechend richtet sich die Beurteilung der Formwirksamkeit von Testamenten weiterhin nach dem Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961[28], dessen Regelungen in Art. 27 EuErbVO übernommen wurden. So ist sichergestellt, dass die Fragen zur Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Rechtslage nach dem EGBGB

Nach der Grundnorm des Art. 3 EGBGB ist dabei in folgender Reihenfolge vorzugehen: Anmerkung Überblick Prüfungsreihenfolge und Rangordnung des Art. 3 EGBGB 1. Ebene: Staatsverträge, Art. 3 Nr. 2 EGBGB, 2. Ebene: Europäisches Recht, Art. 3 Nr. 1 EGBGB, 3. Ebene: Innerstaatliches Recht, Art. 3 Nr. 2, 2. HS EGBGB, 4. Ebene: Richter- und Gewohnheitsrecht. Bei den wichtigsten völkerrec...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.2 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland – Kriterien der Rechtswahl

Hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem zu wählenden Recht. Das deutsche Recht wird grundsätzlich immer dann sinnvoll sein, wenn im Rahmen der Testamentsgestaltung bestimmte Absichten nur nach rechtlichen Instrumentarien des deutschen Rechts umsetzbar sind. So kennt beispielsweise nicht jede...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.4 EU-Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17.8.2015 besteht keine Möglichkeit mehr, dass ein nicht deutscher Staatsangehöriger ohne (letzten) gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für sein Inlandsvermögen eine Verfügung von Todes wegen nach inländischem deutschem Recht gestaltet. Im Zuge der mit der Einführung der Europäischen Erbrech...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.3 EU-Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland– Kriterien der Rechtswahl

Auch EU-ausländischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland steht ein Wahlrecht, anstelle des Rechts ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts ihr Staatsangehörigkeitsrecht zu wählen, zu. Die Kriterien einer solchen Rechtswahl sind den zuvor dargestellten Gründen vergleichbar. Achtung Wohnsitzverlegung ins Ausland In diesen Konstellationen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Testament auf dem Notizzettel einer Brauerei

Allein der Umstand, dass sich das formgültige Testament auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt. Ein Notizzettel einer Brauerei, auf dem üblicherweise Bestellungen in der Gastronomie notiert werden, mit dem vom Erb...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anforderungen an die Unterschrift bei einem eigenhändigen Testament

Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die "Unterschrift" die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird. OLG München v. 25.8.2023 – 33 Wx 119/23 BGB § 2247 Beraterhinweis Die für ein eigenhändiges Testament zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlic...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Ausschlagung durch den überlebenden Ehegatten beim Berliner Testament

Die Einreichung der ersten Ausfertigung der Ausschlagungserklärung genügt den formellen Anforderungen des § 1945 Abs. 1 Halbs. 2 BGB. Denn gem. § 47 BeurkG vertritt die Ausfertigung der Niederschrift die Urschrift im Rechtsverkehr. § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Ausschlagungsfrist bei gewillkürter Erbfolge nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Na...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen

Wird ein privatschriftliches Testament in der Wohnung des Erblassers gefunden und kann ausgeschlossen werden, dass Dritte ungehinderten Zugriff darauf hatten, ist davon auszugehen, dass Veränderungen an der Urkunde vom Erblasser selbst vorgenommen wurden. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann davon ausgegangen werden, dass großflächige Durchstreichungen, die sich über d...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Sittenwidrigkeit eines Testaments zugunsten eines Berufsbetreuers

Die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 BtOG untersagte Annahme einer Zuwendung von Todes wegen durch einen Berufsbetreuer stellt einen Verstoß gegen seine Berufspflichten dar, nicht jedoch einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB. Die entsprechende letztwillige Verfügung des Erblassers und der Vermögensübergang nach § 1922 Abs. 1 BGB sind in solchen Fällen im H...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2019 Unternehmertestament / § 3 ErbStG Das Unternehmertestament gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Soll bereits zu Lebzeiten der Ehegatten eine Bindungswirkung erreicht werden, bietet sich eine erbvertragliche Regelung an. Ungünstige Verfügungen...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Abgabe anderer sonstiger Leistungen

Erbringt ein Unternehmer andere sonstige Leistungen, die nicht in der Verwendung eines Gegenstands des Unternehmens bestehen, für unternehmensfremde Zwecke oder für den privaten Bedarf des Personals, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen, sind diese einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellten Wertabgaben nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG zu besteuern. Praxis-Beispiel Gmb...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / 2. Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung

Es bleibt die Möglichkeit der Vereinbarung einer Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung. Nach einer Ansicht verstoßen Weiterleitungsklauseln gegen § 2302 BGB, wonach ein Vertrag durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, nichtig ist. Weiterleitungsklauseln sind nach d...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.1 Allgemeines

Hat der Versicherungsnehmer keinen Bezugsberechtigten benannt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Erben.[1] Besteuerungstatbestand ist damit § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h., der jeweilige gesetzliche oder testamentarische Erbe hat den Anspruch auf die Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen zu versteuern (Erbanfall). Das Gleiche gilt auch, wenn die bezugsb...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 1.5 Lebensversicherung und Vor- und Nacherbfolge

Wurde im Lebensversicherungsvertrag als Bezugsberechtigter der Erbe vorgesehen und hat der Erblasser in seinem Testament Vor- und Nacherbschaft angeordnet, ist es fraglich, ob das Erbrecht oder das Versicherungsrecht Vorrang hat. Nach Ansicht des OLG in Schleswig-Holstein[1] soll im Zweifel der Anspruch auf die Versicherungssumme nicht von Erbrechts wegen erworben werden, so...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten der Berufsbetreuerin

Leitsatz Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (6 U 22/20, Urt. v. 7.1.2021) fest, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu beweg...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zugunsten "unserer Patenkinder"

Leitsatz 1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments, in dem "unsere Patenkinder" als Schlusserben bestimmt sind. 2. Setzen kinderlose Ehegatten ihre Patenkinder, die jeweils mit einem Ehegatten verwandt sind, als Schlusserben ein, kann die Testamentsauslegung auch die Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung des mit dem anderen Ehegatten verwandten Patenkin...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2021 verstorbene Erblasser war seit xx.xx.2020 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; er verstarb ohne eigene Kinder. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der ersten Ehefrau des Erblassers, die Beteiligte zu 3 ist die Enkelin des Bruders des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 waren Patenkinder des Erblassers und seiner ersten Ehefrau (verstorben...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser schloss mit seinen drei Kindern, den Beteiligten zu 2. bis 4., am 23.7.1998 einen Erbvertrag, in dem er vertragsmäßige Verfügungen traf. Diesen hob er mit notariell beurkundetem Vertrag vom 5.6.2015 mit seinen Kindern, bei dem zwei durch das dritte Kind zunächst vollmachtlos vertreten waren, wieder auf. Die beiden vertretenen Kinder genehmigten’den Aufhebungs...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / Leitsatz

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (6 U 22/20, Urt. v. 7.1.2021) fest, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor ...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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ZErb 04/2024, Vermächtnisse... / 1

Vermächtnisse und (spätere) lebzeitige Vermögensumschichtungen sind nicht immer aufeinander abgestimmt. In manchen Fällen vergessen Erblasser schlicht, dass sie in ihren letztwilligen Verfügungen von einer anderen Vermögensstruktur ausgegangen sind.[1] In anderen Fällen erfolgt die spätere Vermögensumschichtung nicht durch den Erblasser selbst, sondern durch einen Bevollmäch...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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ZErb 04/2024, Erbschaftsteuerrecht: Die Anzeige des Erwerbs

Die Anzeige des Erwerbs gem. § 30 ErbStG In der erbschaftsteuerlichen Praxis stellt sich des Öfteren die Frage, ob der Beschenkte oder Erbe den erhaltenen Erwerb selbst beim zuständigen Finanzamt anzeigen soll oder muss. Die gesetzliche Regelung in § 30 ErbStG [1] lässt dem Erwerber hier wenig Spielraum: Demnach ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb vom Erwerber bi...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments, in dem "unsere Patenkinder" als Schlusserben bestimmt sind. 2. Setzen kinderlose Ehegatten ihre Patenkinder, die jeweils mit einem Ehegatten verwandt sind, als Schlusserben ein, kann die Testamentsauslegung auch die Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung des mit dem anderen Ehegatten verwandten Patenkindes erge...mehr

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ZErb 04/2024, Notarinnen und Notar braucht das Land

Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 1.2 Testamentsauslegung

Gericht entscheidet Die Vorstellungen des Erblassers treten in seiner letztwilligen Verfügung nicht immer hinreichend deutlich zutage. Dann müssen häufig die Gerichte – oder auch das Grundbuchamt – die erforderliche Auslegung vornehmen. Praxis-Beispiel Testamentsauslegung Die Formulierung des Erblassers in einem handschriftlichen Testament: "Ich [...] setze meine Ehefrau [...] ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 3.3.2 Testamentsauslegung

Unklare Wortwahl Der Regelfall ist eine nicht befreite Vorerbschaft, die nur dann zu einer befreiten wird, wenn dies der Erblasser angeordnet hat oder die Befreiung mittels Auslegung ermittelt werden kann. Die bloße Bezeichnung als "Alleinerbin" lässt noch nicht den Schluss auf eine Befreiung zu.[1] Andererseits genügt es, wenn der Befreiungswille im Testament irgendwie, wenn ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.2 Voraussetzungen

Erbschein Beruht die Erbfolge auf einem privatschriftlichen Testament, ist der Nachweis der Erbfolge in Form eines Erbscheins [1] grundsätzlich zwingend.[2] Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips verwehrt, auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung einen Nacherbenvermerk einzutragen.[3] Sonde...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5.2 Nacherbe

Weiterer Erbschein für Nacherben Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe gezwungen sein, seine Verfügungszuständigkeit bezüglich des Nachlasses nachzuweisen, z. B. weil er durch Testament zum Nacherben bestimmt worden ist und daher gemäß § 35 Abs. 1 GBO zur Eintragung als Eigentümer eines Nachlassgrundstücks im Grundbuch eines Erbscheins bedarf. Hierfür reicht der de...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.2.1 Fruchtziehung

Was steht dem Vorerben zu? Da lediglich die Substanz des Nachlasses für den Nacherben bewahrt werden soll, stehen die Nutzungen der Erbschaft grundsätzlich dem Vorerben zu, z. B. die Mieteinnahmen. Doch kann der Erblasser dem Vorerben per Testament Beschränkungen auferlegen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. So kann das Nutznießungsrecht des Vorerben zugunste...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.2 Gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und den eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). Hierbei muss die Ehe oder die Lebenspartnerschaft in diesem Zeitpunkt auch bestehen.[1] In einem solchen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Dagegen können weder Verlobte, Geschwister noch Lebensa...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.3 Vergleich Erbvertrag und Gemeinschaftliches Testament

Nach § 2274 kann der Erblasser mit einer anderen Person in notarieller Form einen Erbvertrag schließen (§ 2276 BGB). Im Folgenden soll in einer Gegenüberstellung ein Vergleich zwischen dem Erbvertrag und dem gemeinschaftlichen Testament vorgenommen werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5 Berliner Testament in der Unternehmernachfolge

Häufig befindet ich im Nachlass eines Ehegatten auch Unternehmensvermögen. Haben diese Ehegatten nun ein Berliner Testament errichtet, ergeben sich die folgenden Auswirkungen. 2.5.1 Tod des erstversterbenden Ehegatten Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kommen bei einem begünstigten Vermögen bis zum Schwellenwert von 26.000.0000 EUR die Regelverschonung und da...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1 Gemeinschaftliches Testament

1.1.1 Allgemeines Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen....mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2 Berliner Testament

1.2.1 Allgemeines Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner Testament

Zusammenfassung Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1 Besteuerung bei der Wahl des Berliner Testaments

2.1.1 Allgemeines Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwer...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.1 Allgemeines

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen. Gleichwohl verfü...mehr