Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 18 Mediator

Das MediationsG nennt zwei Arten von Mediatoren: Zum einen den Mediator, für den das Gesetz bestimmte Grundanforderungen regelt, und zum anderen den zertifizierten Mediator. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" darf nur führen, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.1 Wie können Sie als Verwalter/Wohnungseigentümer von einem Mediator profitieren?

Auch in diesem Gebiet ist die Möglichkeit der Mediation noch nicht sehr bekannt und verbreitet. Umso erstaunlicher, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch viel stärker und langfristiger miteinander verbunden ist als Mietvertragsparteien. Jeder möchte eine gute Nachbarschaft, dennoch gibt es zwischen Nachbarn immer wieder "kriegsähnliche Zustände", manchmal sogar über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.3 Grundsatz der Neutralität des Mediators

Dieser Grundsatz gilt immer: Sowohl vor, während und nach der Mediation. Ein Anwalt darf z. B. wegen des Konflikts keine Seite schon rechtlich beraten haben oder später vor Gericht vertreten oder dort als Zeuge auftreten. Darauf müssen sich die Parteien unbedingt verlassen können und der Mediator verpflichtet sich dazu in der Regel schriftlich. Der Mediator soll vielmehr den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.1 Die Vorteile

Vorteil 1: Sie entscheiden allein Sie bestimmen, welche Themen besprochen und welche Konflikte gelöst werden sollen. Ein Richter würde sich streng verbitten, wenn Sie ihm das Verfahren vorschreiben oder gar ein Urteil diktieren wollen. Die "Spielregeln" vor Gericht sind Ihnen nicht bekannt. Sie können keinerlei Einfluss nehmen und fühlen sich dem Gericht ausgeliefert. All die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.3 Konfliktbearbeitung

Hier müssen zunächst alle notwendigen Informationen erhoben werden, z. B. welche Verträge oder Teilungserklärungen/Beschlüsse es in einer WEG gibt. Dann gilt es, die hinter den Positionen tiefer liegenden Interessen der Parteien zu sehen und zentrale persönliche Anliegen zu formulieren. Der Mediator hört sich jede Seite an, bemüht sich bestmöglich, diese zu verstehen, ohne zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.1 Auftragsklärung

Zunächst erklärt der Mediator das Verfahren der Mediation. Er erläutert den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren und fragt nach der Motivation, die beide Seiten dazu bewogen hat, diesen Weg zu versuchen. Die Teilnehmer besprechen Grundregeln und legen diese verbindlich fest. Dazu gehört z. B. die Neutralitätsverpflichtung des Mediators oder die Vereinbarung, dass man die a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.5 Was kostet eine Mediation?

Dies ist Verhandlungssache und bemisst sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. In der Regel wird nicht nach Gegenstandswert, sondern nach Zeitaufwand abgerechnet. Einen einheitlichen Stundensatz gibt es nicht. Ein Mediator verlangt üblicherweise zwischen 100 bis 350 EUR pro Stunde. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % kommt meist hinzu. Im Eingangsvert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.2 Grundsatz der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit

Eine Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Jedermann hat also Zutritt und kann den Prozess verfolgen. In der Mediation ist das anders. Es soll eine geschützte, die Vertraulichkeit wahrende Atmosphäre entstehen, in der sich nicht nur der Mediator, sondern auch die Beteiligten zu Vertraulichkeit verpflichten bzw. gemeinsam im Mediationsvertrag bestimmen, inwieweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / Zusammenfassung

Überblick Unbefriedigende, aber teure Gerichtsurteile, welcher Vermieter/Wohnungseigentümer kennt das nicht? Ein jahrelanger Rechtsstreit, der viel Geld für Anwälte, Gericht und Sachverständige verschlang, endet mit einem unbefriedigenden Ergebnis – darüber ist man sich sogar manchmal mit dem Gegner einig. Dazu gibt es eine Alternative: Die Mediation. Was ist Mediation überha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 2.2 Gibt es Vorbedingungen für eine Mediation?

Nein. Die einzige Vorbedingung ist, dass Sie den Konflikt auch als Chance zu einer Lösung begreifen, an der Sie aktiv mitarbeiten wollen, dabei für Ihre Belange eintreten, aber auch bereit sind, die Gegenseite anzuhören. Dies gelingt umso einfacher, wenn ein langfristiges gemeinsames Interesse vorhanden ist, z. B. ein konfliktfreies Mietverhältnis. Entscheidend ist die eigene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.6.1 Zu teuer/kann ich mir nicht leisten

Sinnvolle Fragen eines Mediators: Wie kann die Finanzierung sichergestellt werden? Gibt es Darlehensmöglichkeiten, z. B. Förderkredite? Gibt es öffentliche Zuschüsse? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Welcher Betrag kann ggf. davon entnommen werden? Kann Ratenzahlung bewilligt oder die Maßnahmen gestreckt werden? Liegen mehrere Angebote vor, die verglichen werden kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.6 Uneinigkeit bei Instandhaltung/Modernisierung

Auch hier hat die WEG-Reform zu einer Vereinfachung geführt. Zwar können Beschlüsse jetzt leichter gefasst werden, aber die unten genannten "Standard-Einwände" bleiben. Auch hier kann die Hinzuziehung eines Mediators helfen, gute verträgliche Lösungen zu finden. Hilfreich sind wiederum die Fragen nach den Interessen der Beteiligten und worum es wirklich geht. Die nachfolgend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.2 Das Gespräch mit Wertschätzung führen

Der eleganteste Weg, die Geschäftsleitung für wertschätzende Maßnahmen zu gewinnen, geht über das eigene Erleben. Eine Geschäftsleitung, die sich wertgeschätzt fühlt, ist ihrerseits großzügiger mit Lob und Anerkennung und aufgeschlossener für Aktionen, die zu mehr Wertschätzung im Betrieb führen. Man sollte daher im Gespräch nicht so tun, als stünde die Leitung auf einer and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Performance Management aus ... / 2 Ausgangspunkt Management by Objectives (MbO)

In den Frühzeiten der Industrialisierung und der wissenschaftlichen Betriebsführung (z. B. durch Taylor) lag der Erfolg noch primär beim Unternehmer und bestenfalls seinen Führungskräften begründet. Die Forschungen von Odiorne zur Bedeutung von Zielen für Motivation und Leistungssteuerung wurde vor allem durch Peter Druckers 1954 vorgestelltes Management by Objectives bekann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4 Qualitätsanforderungen an den Mediator

Das Gesetz lässt einfache und zertifizierte Mediatoren zu. Beide müssen eine Ausbildung zum Mediator absolvieren. 4.1 Einfacher Mediator Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.1 Einfacher Mediator

Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator mei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators

Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der Konfliktparteien zu ermöglichen (§ 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 3 Haftung des anwaltlichen Mediators und des Parteianwalts

3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.4 Altfall- und Übergangsregeln

Vor dem 26.7.2012 ausgebildete Mediatoren Wer bis zum 27.6.2012 eine Ausbildung als Mediator im Umfang von 90 Zeitstunden und mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen (§ 7 Abs. 1 ZMediatAusbV). Nur eine entsprechende nachträgliche Bescheinigung bekommen sie nicht. Zwischen dem 26.7.2012 und dem 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.3 Fortbildung

Ist der Mediator erst mal zertifiziert, muss er im Anschluss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um seine Mediations-Kenntnisse und -Fähigkeiten zu vertiefen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Künftig wird dies durch die Ausbildungseinrichtungen kontrolliert und bescheinigt. Nur mit den fristgerechten Bescheinigungen darf sich ein Mediator weiterhin zer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.3 Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Offenbart der Mediator als Zeuge pflichtwidrig Tatsachen im Prozess, können sie dennoch verwertet werden. Der zu redselige Mediator muss im Anschluss mit Schadensersatzansprüchen (§ 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 i. V. m. § 4 MediationsG) rechnen, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Der Mediator muss seine Unschuld beweisen. Zwischen pflichtwidriger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.2 5 supervidierte Mediationsfälle

Während bis zum 29.2.2024 nur eine Einzelsupervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs durchgeführt werden musste, sind künftig 5 supervidierte Mediationsfälle erforderlich. Diese sind nun – anders als bislang – zudem Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung als zertifizierter Mediator und nicht mehr der Ausbildung nachgeschaltet und unk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.1 Umfang der Verschwiegenheit

Wesentlich weitergehend als die zugrunde liegende Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine umfassende Verschwiegenheitspflicht des Mediators entschieden (§ 4 MediationsG). Sie beschränkt sich nicht nur auf ihm anvertraute Geheimnisse, sondern gilt für alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Damit bezieht sich beispielsweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.2 Ausnahmen von der Verschwiegenheit

§ 4 MediationsG regelt auch die wenigen Ausnahmen von einer solchen Verpflichtung. Diese besteht nicht, soweit die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist, die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 7 Fazit

Das MediationsG und die ZMediatAusbV unternehmen den Versuch, das Mediationsverfahren zu institutionalisieren und ihm in und v.a. außerhalb der gerichtlichen Praxis eine größere Bedeutung zu verleihen. In Form eines rechtspolitischen Kompromisses[1] ist bundesweit der Mediation das Güterichtermodell zur Seite gestellt worden. Für die Mediatoren stellt das MediationsG eine ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.7.2012 ist das Mediationsgesetz und am 1.9.2017 die Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Sie etablieren bundesweit die Rolle des Güterichters und regeln die Rolle des (zertifizierten) Mediators im Mediationsverfahren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21.7.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.2 Haftung des Parteianwalts in der Mediation

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten Schadenersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anwaltsvertrag, wenn er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Diese ändern sich mit jedem Stadium der Mediation. Im Vorfeld einer Mediation muss er seinen Mandanten über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufklären und diese mit den Vor- und Nachteilen einer Mediation abwägen. Spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 1 Bisherige Entwicklung der Mediation

An vielen Gerichten wurden Mediationsprojekte, teilweise in Kooperation mit der Anwaltschaft, insbesondere den Anwaltvereinen oder alleine mit Richtermediatoren ins Leben gerufen. Die gerichtliche Mediation wird in der Praxis inzwischen gut angenommen und beendet Streitigkeiten vor der eigentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Mediationsgesetz setzt zeitlich vorher a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 7.1 Die "Unabhängigkeit" und "Neutralität" des unternehmensinternen Mediators

Wie bereits dargestellt, muss ein Mediator unabhängig und neutral sein. Dies kann bei unternehmensinternen Mediatoren in bestimmten Konstellationen problematisch werden. Der unternehmensinterne Mediator ist, wie auch die Konfliktparteien, Mitarbeiter des Unternehmens und insoweit regelmäßig weisungsgebunden. Es muss daher sichergestellt sein, dass der interne Mediator, im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 6 Arbeitsmethoden eines Mediators

Bei seiner Arbeit mit den Konfliktparteien nutzt der Mediator unterschiedliche Gesprächs-, Frage- und Moderationstechniken. Zudem wird er zur Bildung von Arbeitshypothesen auf unterschiedliche Kommunikationsmodelle zurückgreifen. Als mögliche Gesprächstechniken kommen u. a. in Betracht: Spiegeln Das Spiegeln beschreibt die Wiedergabe der eigenen Wahrnehmung des Geschehens ("Ich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 4.1 Neutralität/Allparteilichkeit

Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person, vgl. § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz. Mit Unabhängigkeit ist nach der Begründung des Gesetzgebers gemeint, dass der Mediator keinerlei Weisungen einer Mediationspartei unterliegen darf. Zudem hat der Mediator – anders als z. B. ein Richter oder Schlichter – keinerlei eigene Entscheidungskompetenz, was die Inhalte einer Media...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 4.4 Eigenverantwortlichkeit/Selbstbestimmtheit

Da der Mediator keinerlei eigene Entscheidungskompetenz hat, kommt der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der Konfliktparteien eine besondere Bedeutung zu. Nur Medianden, die selbstbestimmt und aktiv an der Mediation partizipieren, können eine eigene Lösung finden. Die Autonomie der Konfliktparteien ist Leitgedanke einer jeden Mediation. Daher wird der Mediator a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 2.1 Das Mediationsgesetz

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch das Mediationsgesetz im Jahr 2012.[1] Mit dem Mediationsgesetz wurden die Begriffe Mediation und Mediator verbindlich definiert und wesentliche Grundlagen des Verfahrens normiert. Mediation ist definiert als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 5.1 Phase 1: Auftragsklärung

Am Beginn eines jeden Mediationsverfahrens steht zunächst die Auftragsklärung. Bei "kleinen" Mediationsverfahren mit beispielsweise nur zwei Konfliktparteien ist diese regelmäßig recht unproblematisch. In einem gemeinsamen Erstgespräch mit den Konfliktparteien wird besprochen, ob Mediation das geeignete Verfahren zur Bearbeitung des Problems ist und welche wechselseitigen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 5.3 Phase 3: Bedürfnisermittlung, Kriterien

In der dritten Phase erfolgt die eigentliche Bearbeitung des Konflikts. Daher wird sie auch oft als "Herzstück" der Mediation bezeichnet. Der Mediator wird mit jeder Konfliktpartei einzeln, aber in Anwesenheit der anderen Konfliktparteien ausführlich über den Konflikt sprechen. Häufig werden zunächst die ursprünglichen Positionen benannt. Bezogen auf unser Eingangsbeispiel w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 7.3 "Vertraulichkeit" bei unternehmensinternen Mediationen

Besonders achtsam sollte der unternehmensinterne Mediator mit dem Thema Vertraulichkeit umgehen. Ein Konflikt hat immer eine Geschichte. Diese zieht innerhalb eines Unternehmens ihre Kreise, meist lange bevor die Konfliktparteien in eine mögliche Mediation gehen. Oft wissen die Konfliktparteien selbst gar nicht, wer wieviel und was von dem Konflikt weiß und welche Metamorpho...mehr