Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

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zerb 3/2015, Keine Rechtssi... / 7

Auf einen Blick Das BVerfG hat entschieden, dass die Verschonungsregeln für Betriebs- und LuF-Vermögen sowie Kapitalgesellschaftsanteile nach §§ 13 a, b ErbStG nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens 30.6.2016 mit einer Neuregelung reagieren. In der Übergangszeit gilt das alte Recht fort. Mit Blick auf Gestaltungen in der Vergangenhei...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält. LG Frankfurt, Urt. v. 7.5.2014 – 2-06...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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§ 23 ARB 2012 / F. Der Leistungsumfang der ARB 2012

Rz. 30 Die Leistungen, die der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der ARB 2012 zu erbringen hat, sind inhaltlich eng an § 5 ARB 2010 angelehnt. Der Aufbau der Nr. 2.3 ARB 2012 ist aber verändert worden. Rz. 31 Neu aufgenommen wurde die Kostenübernahme im Rahmen eines Mediationsverfahrens: Zitat 2.3.1.1 Um Ihnen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir di...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Rechtsschutzdeckung für das außergerichtliche Mediationsverfahren

Rz. 154 Mediation ist ein an Bedeutung gewinnendes Tätigkeitsfeld für Anwälte. Auf dieses Tätigkeitsfeld haben sich inzwischen Mediatoren spezialisiert. Für diesen Bereich enthielten die ARB 2008 noch keine ausdrückliche Regelung. Nunmehr ist im Anhang der GDV-Musterbedingungen ARB 2010 in § 5a ausdrücklich geregelt die "Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahre...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Das Gebot bzw. Hinwirkung auf Gebührenvereinbarung

Rz. 122 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Rechtsanwalt, ggf. auch bei Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Gesetzesregelung lautet: Zitat "Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Mediation in der Praxis

Rz. 156 Es kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz gewähren für Mediationsverfahren und in Zusammenarbeit mit Mediatoren diese das Mediationsverfahren vermitteln und die hierfür anfallenden Kosten tragen. Für den Versicherungsnehmer ist wichtig, dass bei Scheitern des Mediationsverfahrens Anspruch auf Rechtsschutzdeckung für die au...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / d) Außergerichtliches Mediationsverfahren und ARB

Rz. 158 Die ARB, speziell auch die ARB 2010, enthalten eine unverbindliche Musterklausel zur Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens (Mediationsklausel). Diese wurde mit der Bekanntgabe der ARB 2009 als § 5a in den Anhang der Musterbedingungen aufgenommen.[105] § 5a Abs. 2 ARB 2010 regelt im Einzelnen die unter die Mediation fallenden Leistungsarten. Der Leis...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / II. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) - Stand Juni 2009

Rz. 2 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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FF 10/2014, Der Güteversuch – eine Chance zur Konfliktlösung

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 ist der Güterichter in allen geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der StPO etabliert worden. Die verschiedenen Ansätze für eine gerichtsinterne Mediation einschließlich der gerichtlichen Mediatoren wurden in die Tätigkeit als Güterichter überführt...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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zfs 3/2014, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis Juli 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung* Referent: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden Ort: Gießen / Stadthalle Datum: Freitag, 4.4.2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung...mehr

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zfs 2/2014, Rechtsschutzversicherung – falsa demonstratio?

Rechtsschutzversicherer sind auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmen. Diese Selbstverständlichkeit müssen sich die Kunden der Versicherer vor Augen führen, wenn sie der Werbung vertrauen "wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht". Tatsächlich unternimmt die Branche viel, um die Versicherungsnehmer vor allem davon abzuhalten. Rechtsprechung obliegt den Gerichten. Ob sein Fall dort...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 2. Die Grenzen von Anwalts-Vergleichen im Mediationsverfahren – Vollstreckung und Formerfordernisse

a) Ist es Ziel eines Mediationsverfahrens, eine Einigung herbeizuführen, die notfalls auch vollstreckbar ist, so scheidet eine Einigung, die feststellenden Charakter hat, aus, weil sie keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Einigen sich die Parteien darauf, dass sie A als Alleinerben ansehen und B als Vermächtnisnehmer behandeln wollen, so kann aus dieser Einigung nicht vo...mehr

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FF 12/2013, Der Abzug von K... / 8. Konkurrenzen

Betroffen ist der Sonderausgabenpauschbetrag nach § 10c Abs. 1 EStG. Keinen Einfluss haben die Kinderbetreuungskosten auf den Arbeitnehmerpauschbetrag, da die Kinderbetreuungskosten schon bisher zusätzlich berücksichtigt werden konnten. Die Abzugsmöglichkeit ist neben dem Entlastungsbetrag nach § 24b EStG möglich und neben den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG im Rahme...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Ziele eines Mediationsverfahrens

Ein Mediationsverfahren strebt die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts an (§ 1 MediationsG [1]). Es wird wohl auch in Zukunft eine Ausnahme sein, dass eine Partei nicht erst den Weg zu einem Rechtsanwalt beschreitet, um Rat und Hilfe in einem Konflikt zu erhalten, sondern sogleich einen (zertifizierten) Mediator um Vermittlung bittet. Und nun wird der Rechtsanwalt in ge...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 2. Die betroffenen Nachlassgläubiger

Durch den Auslegungsvertrag wird die Haftung des wirklichen Erben gegenüber den Nachlassgläubigern nicht berührt; der Auslegungsvertrag bindet ja als schuldrechtlicher Vertrag nur die Vertragsschließenden – und das sind die Gläubiger nur, wenn sie am Mediationsvergleich beteiligt waren (§ 2 Abs. 4 MediationsG). Wenn sie nicht anwaltlich vertreten waren, so schließt dies ihre...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

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FF 10/2013, Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung auf der Grundlage des § 26 EStG n.F. ab dem Veranlagungszeitraum 2013

Die Ehegattenveranlagung ist letztmalig im Trennungsjahr möglich. Ob und in welchem Umfang sie auch darüber hinaus "gestaltet werden kann", z.B. durch einen Versöhnungsversuch,[1] soll vorliegend außer Acht gelassen werden. Die Ehegattenveranlagung knüpft nicht an die Dauer der Ehe an, sondern daran, dass die Ehegatten in dem gesamten Veranlagungsjahr nicht "auf Dauer getren...mehr

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ZErb 10/2013, Der Dritte im Erbrecht

Tagungsbericht zum 4. Bochumer Erbrechtssymposium Am 7. Juni 2013 richtete der Verein Hereditare e.V. bereits zum 4. Male das Bochumer Erbrechtssymposium aus. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Gastgeber und Vorstand des Vereins, eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung der Referenten und der ca. 70 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis. Den ersten Vortrag hielt Prof. Dr. E...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

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zfs 08/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2013 Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 13.9.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referent: ...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / II. Die Kosten des als Mediator tätigen Rechtsanwalts

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der als Mediator tätige Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.[3] Nach S. 2 erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, sofern keine Vereinbarung getroffen worden ist. In diesem Fall richtet sich mithin der Gebührenanspruch nach § 612 Abs. 2 BGB. 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 07/2013, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht. Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online-Service. Herausgegeben von Rechtsanwalt, Mediator u. FAFamR Dr. Sebastian Kottke sowie Rechtsanwältin und Mediatorin Jasmin Zaran. Verlag Deubner Recht und Praxis, Köln. 3. Aufl. 2012. XXVI, 993 S. 149,00 EUR.

Ich gebe zu, kein Freund einer Zusammenstellung von typischen Fallgestaltungen zu sein, zumal im Familienrecht einmal mehr die Wahrnehmung "jeder Fall ist anders" greift, genau dieses Augenmerk jenseits klassischer Fallgestaltungen gelegen ist und aus meiner Sicht allein zu praxisgerechter Mandatsbearbeitung führen kann. Das ist die Ausgangssituation, zu der der Titel des We...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / I. Allgemeine Fragen

Mediationsverfahren als besondere Variante der außergerichtlichen bzw. gerichtlich eingebundenen Form der Streitbeilegung haben sich zu einem neuen und interessanten Betätigungsfeld für Rechtsanwälte entwickelt. Am 26.7.2012 ist nun das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.7.2012[1] in Kraft getreten, welches erstmalig in Deutschland die Mediation auf ein eine gesetzliche G...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Wird der Anwalt als Mediator tätig, muss er die Gebührenvereinbarung mit beiden Parteien abschließen.[4] In Betracht kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars in Form eines Stunden- oder Tagessatzes.[5] Die Wahl dieser Gebührenbemessung vereinbart sich mit dem Wesen des Mediationsverfahrens am besten, da die Parteien durch eine rasche Einigung auf eine möglichst geringe Gebü...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 3. Einigungsgebühr

Problematisch ist, ob der Anwaltsmediator für das Mitwirken an der Abschlussvereinbarung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV verlangen kann. Nach dem Gesetzeswortlaut erwächst eine Einigungsgebühr neben den "in den anderen Teilen bestimmten Gebühren". Im Vergütungsverzeichnis gibt es jedoch keine für die Mediation einschlägige Gebühr, sodass eine Einigungsgebühr nicht erwa...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / III. Die Gebühren des Parteianwalts

Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, kann es sich empfehlen, dass sich die Medianten von einem Anwalt beraten lassen. Während der Anwaltsmediator "neutral" sein muss, also nicht die Interessen einer der Parteien vertreten darf, ist es Aufgabe des Beratungsanwalts, einseitig die Interessen seines Mandanten im laufenden Mediationsverfahren und insbesondere bei der Abfassu...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 7.9.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- un...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 4. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Anwalt den Auftrag seines rechtsschutzversicherten Mandanten bekommt, mit seinem Gegner eine Mediation durchzuführen, kann er versuchen, für das Mediationsverfahren eine Deckungszusage nach § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 zu bekommen. Nach dieser Vorschrift sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren erstattungsfähig, die i...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / V. Mediation und Prozesskostenhilfe

Nach § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für außergerichtliche Ver...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB

Trifft der Anwaltsmediator mit den Streitparteien keine Gebührenvereinbarung, kann er nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts verlangen. Einschlägig ist § 612 Abs. 2 BGB, wonach bei Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist. Das ist ein Honorar, welche...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

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ZErb 3/2013, Testamentsauslegung

Dr. Claus-Henrik Horn/Dr. Ludwig Kroiß C.H.BECK 2012, 398 Seiten, 75,– EUR Wer ein Buch mit dem Titel "Testamentsauslegung" erwirbt, hat klare Erwartungen an den Inhalt. Um es vorweg zu nehmen: sie werden lückenlos erfüllt. Tatsächlich geht das im Frühjahr 2012 erschienene Werk von Horn und Kroiß allerdings deutlich über den gewählten Titel hinaus und widmet sich ergänzend der...mehr

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AGS 2/2013, Das neue Mediationsgesetz. Einführung in das neue Mediationsgesetz für Mediatoren und Medianden. Von Prof. Dr. Gerrit Horstmeier. 1. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck München. XXVI, 228 S. 29,80 EUR.

Das Buch von Herrn Prof. Dr. Gerrit Horstmeier lässt sich mit einer Leichtigkeit lesen, die für die üblichen Kommentierungen neuer Gesetze untypisch ist. Das mag in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass der Autor sich nicht zu sehr rein juristisch mit dem Gesetzeswerk auseinandersetzt, sondern mit seinem Herzblut als langjährig praktisch und wissenschaftlich tätiger ...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 1. Das MediationsG

Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung enthält das neue MediationsG, dessen neun Paragraphen eine übersichtliche Regelung verheißen. Strenge Formalismen hat sich der Gesetzgeber zu Recht versagt. Eine präzise Grenzziehung zwischen Mediation und anderen Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung ist ...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / III. Das Mediationsverfahren

In den Leistungskatalog der ARB 2012, der insgesamt unter Nr. 2.3 ARB 2012 normiert ist, wurden die Kosten des Mediationsverfahrens (Nr. 2.3.1.1 ARB 2012) neu aufgenommen. Bisher war das Mediationsverfahren in § 5a ARB 2010 geregelt, abgedr. im Anhang der ARB 2010, und die Kosten eines Mediationsverfahren wurden nicht von allen Rechtsschutzversicherern übernommen. Die neue Re...mehr

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AGS 1/2013, MediationsG. Recht der alternativen Konfliktlösung. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Reinhard Greger, Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und RiBGH a. D. sowie Prof. Dr. Hannes Unberath, M. jur. (Oxford) Professor an der Universität Bayreuth, RiOLG a. D. Verlag C. H. Beck. München 2012. XVII, 343 S. 59,00 EUR.

Es gibt keinen juristischen Themenkreis, den die orange Kurzkommentarreihe nicht behandelt. Aktualität und unverzügliches Erscheinen nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes überzeugen dabei stets. Das lang erwartete und auf die EU-Richtlinie aus dem Kalenderjahr 2008 zurückgehende Mediationsgesetz vom 21.7.2012 ermöglicht nunmehr auch in der Bundesrepublik Deutschland die För...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 4. Sonstige Gerichtsbarkeiten

Artikel 4 des Gesetzes vom 21.7.2012 ordnet die Anwendungen der Änderungen in der ZPO auch auf das Arbeitsgerichtsgesetz an. Artikel 5, 6 und 8 führen einerseits die Möglichkeit, die Mediation mit einem außergerichtlichen Mediator vorzuschlagen, und andererseits den neuen Güterichter auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgeri...mehr

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zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

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zfs 01/2013, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Hannover / Andor Plaza Hotel Datum: Samstag, 15.2.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– EUR Mi...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 2. Änderungen der ZPO

a) Gemäß § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO muss die Klageschrift künftig die Angabe enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Erfreulich ist, dass die Formulierung des Gesetzestextes deutlich macht, dass ...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / I. Anlass und Wirkung

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung[1] vom 21.7.2012 ist am 26.7.2012 in Kraft getreten. Es enthält zunächst das neue Mediationsgesetz (MediationsG); weitere Regelungen ändern die betroffenen Prozessordnungen (z.B. ZPO). Eine unübersichtliche Gemengelage von Regelungszielen und nahezu lobbyistischer Einflussna...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr