Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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zfs 7/2017, Mediation in de... / II. Projekt

Nachdem ein Forschungsprojekt für den Bereich des Medizinschadens einerseits sehr gute Ergebnisse bei hoher Einigungsquote erbracht, andererseits sich dort gezeigt hatte, welche strukturellen Hindernisse großen Fallzahlen entgegenstehen,[5] erwuchs im Kreis der damaligen Projektbeteiligten die Idee, Gleiches für den Kraftfahrschaden zu untersuchen. So entstand das Projekt Me...mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 3 Anmerkung

1. Der vorstehende Beschluss klärt die Frage – möglicherweise über den Elternunterhalt hinaus –, inwieweit abzugsfähige Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie, die den Wohnwert übersteigen, auf den Abzugsbetrag in Höhe von 5 % für die Altersvorsorge in Anrechnung zu bringen sind. Die Berücksichtigung des Wohnwertvorteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit unterlie...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / C. Fazit und Ausblick

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 3. Qualität der Fälle

Die mediierten Fälle waren ausnahmslos schon jahrelang in frustranen Regulierungsverhandlungen gefangen. Manchmal hatte es auch bereits Teileinigungen und -zahlungen gegeben. In einem Fall war Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil eingelegt, aber noch nicht begründet worden. Die (noch) angemeldeten Forderungen lagen durchschnittlich bei etwa 300.000 EUR bis 400.000 EUR...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / b) Verfahrenskosten

Die Kosten der Mediationen betrugen für das Honorar der Mediatoren und deren Reisekosten, Raummiete und Catering zwischen 3.500 EUR bis 8.000 EUR; durchschnittlich etwas unter 5.000 EUR. Die bei ReIntra entstandenen Verwaltungskosten wurden nicht vollständig berechnet, sondern zur Unterstützung des Projekts teilweise von SwissRe und ReIntra getragen. Für künftige Mediationen...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 2. Einschätzungen, Bewertungen und Meinungen

Die Mediationserfahrung wird von den interviewten Rechtsanwälten einhellig als positiv bis sehr positiv reflektiert. Insbesondere berichten sie, dass es weder bei ihnen selbst, noch bei ihren Mandanten "Abschlussreue" gegeben habe. Es habe keine Abwicklungsprobleme gegeben und auch keine Störungen im Mandatsverhältnis. Gut war danach vor allem:mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 3. Tätigkeit als Mediator

Rz. 25 Unter Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren zu verstehen, bei dem Parteien unter Mitwirkung eines besonders geschulten, neutralen Dritten versuchen, eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes zu erreichen (§ 1 Abs. 1 MediationsG). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die P...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber

Rz. 6 Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der RA für drei Tätigkeitsbereiche auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber hinwirken, sofern die Bestimmungen in Teil 2 Abschnitt 1 VV RVG nicht anwendbar sind:mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des 5. Bandes aus der Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" sind nun sieben Jahre vergangen. Alle sieben Jahre verändert sich der Mensch – seine Figur, seine Haare, ja sogar die Persönlichkeit. Moderne Zellforschung hat mittlerweile das bestätigt, was einst von Rudolf Steiner als Teil seines anthroposophischen Weltbildes entwickelt worden wa...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 8. Vergütung für die Beratung und Gutachtenerstellung nach § 34 Abs. 1 RVG

Rz. 47 Zu beachten ist die Vorgabe des § 34 Abs. 1 RVG, der folgenden Inhalt hat: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rech...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Einigung gemäß § 156 FamFG

Rz. 391 Entsprechend der früheren Regelung in § 52 FGG sieht auch § 156 FamFG vor, dass das Gericht in den Kindschaftssachen der elterlichen Sorge, des Kindesaufenthaltes, des Umganges oder der Kindesherausgabe in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken soll.[1379] Hierzu gehört auch der Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten der Einrichtungen de...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zfs 10/2016, zfs 10/2016 / Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

Am 31.8.2016 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZmediatAusbV) v. 21.8.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1994). Sie tritt am 1.9.2017 in Kraft. Die Verordnung legt die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung "zertifizierter Mediator" nach § 5 Abs. 2 Me...mehr

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zerb 10/2016, Voraussetzung... / Anmerkung

Das Urteil enthält eine erstmalige Positionierung des BFH zu den einzelnen Voraussetzungen einer Vollbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b ErbStG. Die Entscheidung befasst sich zum einen mit der Frage, welche Anforderungen an das in § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa ErbStG normierte Kriterium zu stellen sind. Danach ist für die Vollbefreiung erforde...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 3 Anmerkung

Das OLG regelt den Barunterhalt im Falle des Wechselmodells, der in etwa hälftigen Betreuung zweier minderjähriger Kinder, J und L, durch beide Eltern. Es ermittelt den Unterhaltsbedarf, indem es den tabellenmäßigen Regelbedarf von 462 EUR (554 – 92 EUR) für J und von 390 EUR (482 EUR – 92 EUR) für L, den der Vater im Falle alleiniger Barunterhaltspflicht zu zahlen hätte, um...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 3. Zertifizierter Mediator

Nachdem der Gesetzgeber mit dem am 26.7.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (vgl. dazu Henssler/Deckenbrock DB 2012, 159 ff.) den zertifizierten Mediator eingeführt (vgl. § 5 Abs. 2 MediationsG) und ihm mit dem am 1.4.2016 in Kraft getretenen § 6 Abs. 2 VBSG (allgemein zu den Neuregelungen des VBSG Ring ZAP F. 2, S. 623 ff.) die Rolle eines Streitmittlers zugewiesen ha...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren

Am 31. August ist die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ( ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, S. 1994). Die neue Verordnung trifft Regelungen über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und enthält darüber hinaus eine Reihe von Übergangsvorschriften. Die Verordnung wurde auf der Grundlage des Mediationsgesetzes von 2012 er...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / V. Fazit

Rechtsentwicklung ist ein dialektischer Prozess. Gerade im privaten Versicherungsrecht nach der Liberalisierung im Jahr 1994 sollte es dem Markt möglich sein, schneller bessere AVB anzubieten, wenn entsprechende Versicherungslücken offenbar werden. Es kann aber nicht gewollt sein, dass kalkulierbare und wünschenswert versicherbare Risiken nicht gedeckt werden können, auch we...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / VII. Schlichtung

Das VSBG gibt kein bestimmtes Schlichtungsverfahren vor. Jede VS-Stelle muss aber nach § 5 Abs. 1 VSBG eine Verfahrensordnung haben, die das von ihr angebotene Konfliktbeilegungsverfahren bestimmt und die Einzelheiten der Durchführung regelt (zum Verbot der Auferlegung verbindlicher Lösungen oder eines Ausschlusses des Rechtswegzugangs nach § 5 Abs. 2 VSBG s.o. III.). Hinwei...mehr

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Gesetzgebungsreport / 8. Verbraucherstreitbeilegung

Das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 63) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 1) vom 19.2.2016 (BGBl I, S. 254)....mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BVerfG-Entscheidung zu Sozietätsverboten

Die jüngste Entscheidung des BVerfG, mit dem § 59a BRAO insoweit für verfassungswidrig erklärt wurde, als darin eine gemeinschaftliche Berufsausübung zwischen Rechtsanwälten und Ärzten oder Apothekern in Form einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt wird (vgl. ZAP EN-Nr. 215/2016), ist auf einhellige Zustimmung der Anwaltsverbände gestoßen. Unmittelbar nach Bekanntwerden de...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Beispiel für eine Mediationsvereinbarung

Rz. 29 Nachfolgend ein Beispiel für eine Mediationsvereinbarung: Muster 1.1: Mediationsvertrag Muster 1.1: Mediationsvertrag Mediationsvertrag zwischen _________________________ und _________________________ sowie _________________________ als Mediator 1. Vorbemerkung Mediation (Vermittlung) ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten. Es wird insbesondere eingesetzt, um Streitigkeiten...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Allgemeines

Rz. 19 Der Unterschied zwischen der Mediation und dem Güteverfahren, das beim staatlichen Gericht angesiedelt ist, besteht in erster Linie darin, dass das Güteverfahren die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens voraussetzt, während dieses durch die Mediation gerade verhindert werden soll. Sie ist dem gerichtlichen Verfahren in der Regel vorgeschaltet. Im Allgemeinen wi...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Grundsätze der Mediation

Rz. 30 Die Mediation steht unter den Grundsätzen: Die Mediation als solche verläuft sodann in verschiedenen Abschnitten. Rz. 31 ▓ Themensammlung Zunächst werden die zwischen den Medianten streitigen Themen gesammelt. Es wird festgestellt, welche Fragen einer Lösung ...mehr

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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zfs 3/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG hat einen aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage folgenden Honoraranspruch der Kl. für die Monate August und September 2013 mit Recht verneint … ." [7] 1. Die Vergütungsvereinbarung unterliegt den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG. Das BG hat den der Kl. erteilten Auftrag dahin ausgelegt, dass er auch nach Nr. 2300 VV RVG zu vergütende...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in AnwBl 2015, 350 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Zahlung der in § 4 Abs. 1 des Beratungsvertrages festgeschriebenen Pauschalvergütung für die Monate August und September 2013 gegen die Beklagte zu. Die seitens der Klägerin geschuldeten Leistungen gingen über eine anwaltliche...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / IV. Der Vergleich

Rz. 326 Dem Vergleich ist in § 1053 ZPO eine eigene Norm gewidmet, was das Gewicht des Vergleichs als Möglichkeit der Verfahrensbeendigung widergibt. Ebenso wie im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird die vergleichsweise Beendigung des Schiedsverfahrens durch den Gesetzgeber als wünschenswerte Alternative gegenüber der Beendigung durch den Schiedsspruch vorgezogen. Wäh...mehr

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Zerb 1/2016, Säumniszuschlä... / Anmerkung

Das Urteil betrifft die Lastenverteilung zwischen Vor- und Nacherben bzw. genauer des Erben des Vorerben und des mit diesem nicht identischen Nacherben (eingehend Reich, ZEV 2013, 188, 189 ff). Trotz der potenziell hohen Praxisrelevanz (BGH, Urt. v. 10.7.1980, IV a ZR 20/80, NJW 1980, 2465, 2466; de Leve, ZEV 2014, 427) existiert hierzu kaum Rechtsprechung. Auch die Thematik ...mehr

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zerb 11/2015, Der Gesetzese... / 6

Auf einen Blick Der Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig. Der Boost-Effekt des § 13 b Abs. 8 ErbStRG führt dazu, dass nicht begünstigtem Vermögen ein weit über den Verkehrswert hinausgehender Ertragsanteil zugeschlagen wird, obgleich diese Wirtschaftsgüter regelmäßig nicht zum Produktivvermögen gehören. Damit wird produktiv nicht genutztes Betriebsvermögen im Ergebnis steue...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 106 § 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die allgemeine Bestimmung des § 10 Abs. 1 FamFG, nach der die Beteiligten das Verfahren grundsätzlich selbst betreiben können, gilt gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG in Familienstreitsachen nicht. § 114 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass sich die Ehegatten in Ehesachen und Scheidungsfolgesachen – das heißt dann, wenn Güterr...mehr

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FF 9/2015, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien

Jörn Hauß 5. Aufl. 2015, 461 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 21, Gieseking Verlag Ein Werk, welches innerhalb von zehn Jahren in der fünften Auflage erscheint, kann nur noch als Standardwerk bezeichnet werden. Seit der Vorauflage sind drei Jahre vergangen. Der "Hauß" greift die zwischenzeitlich weiter entwickelte Rechtsprechung, insbesondere die Kasuistik des BGH, auf, erfasst neu...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Mediation und Sozialrecht: 25 Jahre Mediation in Deutschland – ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit?

Freitag, 12.6.2015, 11:00–13:00 Uhr 11:00–11:40 Uhr Konfliktkultur Familienmediation – Wie entwickelt sich die Mediationslandschaft in der Zukunft? Diskussion Rechtsanwältin und Mediatorin Susann Barge-Marxen, Lübeck 11:40–12:20 Uhr Die mediative Lösung familiärer Probleme Diskussion Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg i. Obg. 12:20–13:00 Uhr Mediation – ein Zukun...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die angegriffene Klausel 2.8, Abs. 1 der Bekl.-ARB verstößt schon deswegen gegen § 1 UKlaG bzw. § 4 Nr. 11 UWG, jeweils i.V.m. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil die Auswahl der Mediatoren nach den angegriffenen Versicherungsbestimmung durch die Bekl. erfolgt." a) AVB sind nach gefestigter Rspr. des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie bei verständige...mehr