Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Mediation.

Rn 65 Im Wege von Modellversuchen wurde bis 1.8.13 in nahezu allen Bundesländern der Versuch gemacht, trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens durch Einsatz von Richtermediatoren zu einer gütlichen Streitbeilegung zu gelangen. Problematisch war dabei, dass alle Modellversuche ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage stattfanden (Prütting ZZP 124, 163, 165). Auch über die or... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Begriff des Streitmittlers ist neu im deutschen Recht (näher dazu Prütting MDR 16, 965). Er soll das Streitbeilegungsverfahren leiten, ohne auf die Art der Konfliktlösung (Mediation, Schlichtung) festgelegt zu sein. Der Streitmittler ist ein Organ der Verbraucherschlichtungsstelle, nicht ein Vertragspartner der Parteien wie der Mediator. Die Norm regelt im Einzelnen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Qualifikation des Streitmittlers.

Rn 12 Der Streitmittler muss gem § 6 II 2 VSBG entweder Volljurist oder zertifizierter Mediator sein. Da die Zertifizierungsverordnung gem § 6 MediationsG erst am 1.9.17 in Kraft getreten ist, kommen derzeit solche Fälle eher selten vor. Im Normalfall kommen als Streitmittler nur Volljuristen in Betracht. Die in § 6 II 1 VSBG genannten Rechtskenntnisse liegen bei einem Vollj... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Abschlussvereinbarung.

Rn 6 Soweit die Parteien zu einer inhaltlichen Beilegung ihres Streits gelangt sind, kann der Mediator diese Vereinbarung im Wege einer sogenannten Abschlussvereinbarung dokumentieren. Dies muss also eine schriftliche Niederlegung der erzielten Ergebnisse sein. Welche rechtliche Bedeutung diese schriftliche Dokumentation aufweist, hängt von dem Willen der Parteien und der vo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 8 ZMediatAusbV – Hemmung von Fristen

Gesetzestext War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt. Rn 1 Die neue Regelung des § 8 der VO soll sicherstellen, dass Kandidaten, die sich der Aus- oder Fortbildung zum zertifizierten M... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Mitwirkung an einem Mediationsverfahren oder einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Nr 8).

Rn 36 Dieser Ausschlussgrund ist durch Art 2 Nr. 2 lit b des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG v 21.7.12 (BGBl I 2012, 1577) mit Wirkung v 26.7.12 eingefügt worden. Diese Regelung soll dem Zweck dienen zu ›verhindern, dass Richter und Richterinnen die ihnen in ihrer Eigenschaft als richterlicher M... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle ist mit mindestens einer Person zu besetzen, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist (Streitmittler). Ist nur ein Streitmittler bestellt, muss er einen Vertreter haben; auf den Vertreter des Streitmittlers sind Satz 1, die Absätze 2 und 3 sowie die §... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Methoden der Konfliktbeilegung (Abs 5 S 2).

Rn 9 Der Güterichter ist frei in der Auswahl seiner Methoden der Konfliktbeilegung. Obwohl er kein Mediator ist, kann er in einer Güteverhandlung zahlreiche Methoden und Techniken der Mediation einsetzen. Dazu gehören etwa das sogenannte aktive Zuhören, die Widerspiegelung von Erklärungen und Botschaften der Parteien in deeskalierender Weise, die Umwandlung von Beschwerden i... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 4 enthält ebenso wie § 3 eine zentrale Anforderung an die Ausgestaltung einer Mediation. Es geht im Kern um die Vertraulichkeit des Verfahrens, die durch einzelne Pflichten zur Verschwiegenheit abgesichert wird. Es liegt im Wesen einer Mediation, dass Mediator und Parteien miteinander in Gespräche kommen, die sich auf einer Vertrauensgrundlage entwickeln. Nur wenn es ... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / A. Das RVG

Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite und zum 1.6.2025 die dritte Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächli... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 36 stellt die zentrale Norm für eine gütliche Streitbeilegung dar. Die Norm eröffnet zunächst den Beteiligten die Möglichkeit eines Vergleichsschlusses (I 1). Zweitens überträgt sie dem Gericht die Aufgabe, stets auf eine gütliche Einigung hinzuwirken (I 2). Als einen besonderen Weg der konsensualen Streitbeilegung eröffnet die Norm das Verfahren vor dem Güterichter (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteien des Verfahrens.

Rn 5 Da es sich bei der Mediation nicht um ein innerprozessuales Verfahren handelt, kann es in diesem Verfahren noch keinen Kläger und Beklagten oder Antragsteller und Antragsgegner geben. Es gibt nur Beteiligte des Verfahrens, wobei die Anzahl der Beteiligten je nach dem Streitpunkt beliebig sein kann. Ausgeschlossen ist allerdings eine Mediation mit nur einem Beteiligten. ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schlichtung und Mediation.

Rn 5 Abzutrennen von der Regelung des § 1053 sind alle diejenigen Streitbeilegungsformen, die kein echtes schiedsgerichtliches Verfahren darstellen. Wird also iRe Mediation oder iRe außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ein Vergleich geschlossen, so ist § 1053 nicht anwendbar. Ebenfalls nur in sehr seltenen Fällen anwendbar ist § 794 I Nr 1. Diese Norm kommt neben dem no... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Person des Schiedsrichters.

Rn 2 Das Wesen eines Schiedsverfahrens als echtes privates Streitverfahren ohne Rechtsmittelmöglichkeiten bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Auswahl und Bestellung der Schiedsrichter ein absolut zentraler Aspekt des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist. Andererseits stellt das Gesetz nur wenige zwingende Anforderungen an das Amt eines Schiedsrichters auf (§ 1036 I). Üb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Qualifikation des Streitmittlers (Abs 2).

Rn 3 Der deutsche Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Qualifikation des Streitmittlers ungeheuer hoch angesetzt. Er muss nach Abs 2 S 2 entweder die Befähigung zum Richteramt haben (also das zweite juristische Staatsexamen) oder ein zertifizierter Mediator sein. Letzteres setzt nach den §§ 5, 6 MediationsG die Existenz einer vom BMJV erlassenen Verordnung voraus. Eine s... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält lediglich zwei Begriffsbestimmungen. In Abs 1 wird das Mediationsverfahren und in Abs 2 die Person des Mediators erläutert. Aus der Überschrift des Artikel-Gesetzes ergibt sich weiterhin, dass es sich ausschließlich um Verfahren zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung handeln muss. Gerichtliche Verfahren vor dem Güterichter unterfallen nicht dem Med... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren vor dem Güterichter.

Rn 66 Dagegen hat der Gesetzgeber durch das MediationsG, in Kraft seit 26.7.12, ein neues Güterichterverfahren nach § 278 V eingeführt. Das erkennende Gericht kann den Rechtsstreit für die Güteverhandlung und weitere Termine an den Güterichter verweisen. Der Güterichter kann Vergleichsvorschläge unterbreiten (Funktion des Schlichters, nicht des Mediators), er muss kein Proto... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insb die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines gerichtlich... mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a).

Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG entscheidet das Familiengericht nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschl (§ 38 FamFG). Gg Entscheidungen der Familiengerichte ist deshalb nur noch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. Die Zuständigkeit der Familiengerichte und damit zugleich der Familiensenate beim OLG ist in § 23a I Nr 1 abschließend geregelt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Unabhängigkeit sowie die Neutralität des Mediators stellen eine Kernfrage seiner Tätigkeit dar. Die in der Norm weiterhin enthaltenen Tätigkeitsverbote und Offenbarungspflichten leiten sich daraus ab. Zusammen mit der in § 4 geregelten Verschwiegenheitspflicht sowie der Vertraulichkeit des Verfahrens handelt es sich um den absoluten Kernbereich des Gesetzes. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH WM 24, 302, Rz 10; MDR 14, 44, Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171, Rz 10 mwN; Naumbg GRUR-RR 12, 388, Rz 24; Hamm 3.3.17 – 30 W... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Arten.

Rn 59 Eine gütliche Streitbeilegung (Alternativen zur Ziviljustiz; ADR = alternative dispute resolution) ohne kontradiktorisches Verfahren und autoritative Streitentscheidung ist in vielfältiger Weise möglich und in Zivilstreitigkeiten erwünscht (BVerfG NJW-RR 07, 1073 hält dies sogar für vorzugswürdig). Grundsätzlich zu trennen sind dabei 4 Formen einer Streitbeilegung ohne... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 193 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation oder sonstiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung, S 3.

Rn 12 Nach Abs 1 S 3 kann das Gericht anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über sonstige Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Vorschrift entspricht § 135 S 1. Es besteht kein... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.2 Das Gespräch mit Wertschätzung führen

Der eleganteste Weg, die Geschäftsleitung für wertschätzende Maßnahmen zu gewinnen, geht über das eigene Erleben. Eine Geschäftsleitung, die sich wertgeschätzt fühlt, ist ihrerseits großzügiger mit Lob und Anerkennung und aufgeschlossener für Aktionen, die zu mehr Wertschätzung im Betrieb führen. Man sollte daher im Gespräch nicht so tun, als stünde die Leitung auf einer and... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr... mehr

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Coaching richtig einsetzen / 6 Coaching in Abgrenzung zu Mediation

Mediation ist eine spezialisierte Form der Moderation, die in Konfliktsituationen hilfreich sein kann. Mit Hilfe eines vermittelnden Mediators suchen die Konfliktparteien eigenverantwortlich eine Lösung für ihre Probleme, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und zu einer tragfähigen Vereinbarung führt. Der Mediator berät nicht im eigentlichen Sinne, vielmehr s... mehr

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Konfliktmanagement / 6.1 Mediative Gesprächsführung

Geht es darum, die Entstehung von Konflikten bestmöglich zu verhindern oder auf einer niedrigen Eskalationsstufe zu bearbeiten, bietet sich ein mediativ geführtes Gespräch an. Mediative Gesprächsführung Schritt: Gesprächsrahmen festlegen Schritt: Gesprächsthema benennen Schritt: Wechselseitige Interessen herausarbeiten und Entscheidungskriterien benennen Schritt: Ergebnisse/Lösun... mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / VI. Fazit

Im Volksmund versteht man unter einer "Vollkaskomentalität" die Übertragung aller wesentlichen Lebensrisiken an die Gemeinschaft. Durch das Versicherungsrecht ist eine so breite und lückenlose Absicherung gar nicht möglich und der Begriff deshalb irreführend. Tatsächlich kann und sollte das Versicherungsrecht nur einen Ausschnitt von Risiken decken. Es gibt Risiken, die so u... mehr

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Der Mensch, die Transformat... / 3 Die Beachtung der Persönlichkeitsmerkmale

Die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale Beim Start und der Aufrechterhaltung einer Transformation sind unterschiedliche Persönlichkeiten wichtig. Die praktische Umsetzung der Big-Five-Persönlichkeitszüge ist über die folgenden Punkte möglich: Stufe 1-5: Offenheit für Erfahrungen und Extraversion Offenheit für Erfahrungen: Einsatz: Identifiziere Mitarbeitende mit hoher Offenheit für... mehr

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Steuerung von selbstorganis... / 7 Fazit

Selbstorganisation ist ein wichtiger Bestandteil der agilen Transformation und findet daher vor allem auf Projektebene immer häufiger Einzug in Unternehmen. Ein Unternehmen aus dem Bereich Additive Manufacturing setzt seit geraumer Zeit erfolgreich die genannten Steuerungshilfen und –metriken ein. Auch das Rollenverständnis des Controllings wie im vorherigen Abschnitt erläut... mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Autorenverzeichnis

Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel... mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ... mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ... mehr