Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle ist mit mindestens einer Person zu besetzen, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist (Streitmittler). Ist nur ein Streitmittler bestellt, muss er einen Vertreter haben; auf den Vertreter des Streitmittlers sind Satz 1, die Absätze 2 und 3 sowie die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteien des Verfahrens.

Rn 5 Da es sich bei der Mediation nicht um ein innerprozessuales Verfahren handelt, kann es in diesem Verfahren noch keinen Kläger und Beklagten oder Antragsteller und Antragsgegner geben. Es gibt nur Beteiligte des Verfahrens, wobei die Anzahl der Beteiligten je nach dem Streitpunkt beliebig sein kann. Ausgeschlossen ist allerdings eine Mediation mit nur einem Beteiligten. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält lediglich zwei Begriffsbestimmungen. In Abs 1 wird das Mediationsverfahren und in Abs 2 die Person des Mediators erläutert. Aus der Überschrift des Artikel-Gesetzes ergibt sich weiterhin, dass es sich ausschließlich um Verfahren zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung handeln muss. Gerichtliche Verfahren vor dem Güterichter unterfallen nicht dem Med...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren vor dem Güterichter.

Rn 66 Dagegen hat der Gesetzgeber durch das MediationsG, in Kraft seit 26.7.12, ein neues Güterichterverfahren nach § 278 V eingeführt. Das erkennende Gericht kann den Rechtsstreit für die Güteverhandlung und weitere Termine an den Güterichter verweisen. Der Güterichter kann Vergleichsvorschläge unterbreiten (Funktion des Schlichters, nicht des Mediators), er muss kein Proto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a).

Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG entscheidet das Familiengericht nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschl (§ 38 FamFG). Gg Entscheidungen der Familiengerichte ist deshalb nur noch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. Die Zuständigkeit der Familiengerichte und damit zugleich der Familiensenate beim OLG ist in § 23a I Nr 1 abschließend geregelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insb die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines gerichtlich...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Unabhängigkeit sowie die Neutralität des Mediators stellen eine Kernfrage seiner Tätigkeit dar. Die in der Norm weiterhin enthaltenen Tätigkeitsverbote und Offenbarungspflichten leiten sich daraus ab. Zusammen mit der in § 4 geregelten Verschwiegenheitspflicht sowie der Vertraulichkeit des Verfahrens handelt es sich um den absoluten Kernbereich des Gesetzes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Arten.

Rn 59 Eine gütliche Streitbeilegung (Alternativen zur Ziviljustiz; ADR = alternative dispute resolution) ohne kontradiktorisches Verfahren und autoritative Streitentscheidung ist in vielfältiger Weise möglich und in Zivilstreitigkeiten erwünscht (BVerfG NJW-RR 07, 1073 hält dies sogar für vorzugswürdig). Grundsätzlich zu trennen sind dabei 4 Formen einer Streitbeilegung ohne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH WM 24, 302, Rz 10; MDR 14, 44, Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171, Rz 10 mwN; Naumbg GRUR-RR 12, 388, Rz 24; Hamm 3.3.17 – 30 W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Teilnahme an einem Informationsgespräch über Mediation oder sonstiger außergerichtlicher Konfliktbeilegung, S 3.

Rn 12 Nach Abs 1 S 3 kann das Gericht anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder über sonstige Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Vorschrift entspricht § 135 S 1. Es besteht kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 193 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.2 Das Gespräch mit Wertschätzung führen

Der eleganteste Weg, die Geschäftsleitung für wertschätzende Maßnahmen zu gewinnen, geht über das eigene Erleben. Eine Geschäftsleitung, die sich wertgeschätzt fühlt, ist ihrerseits großzügiger mit Lob und Anerkennung und aufgeschlossener für Aktionen, die zu mehr Wertschätzung im Betrieb führen. Man sollte daher im Gespräch nicht so tun, als stünde die Leitung auf einer and...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Coaching richtig einsetzen / 6 Coaching in Abgrenzung zu Mediation

Mediation ist eine spezialisierte Form der Moderation, die in Konfliktsituationen hilfreich sein kann. Mit Hilfe eines vermittelnden Mediators suchen die Konfliktparteien eigenverantwortlich eine Lösung für ihre Probleme, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und zu einer tragfähigen Vereinbarung führt. Der Mediator berät nicht im eigentlichen Sinne, vielmehr s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Konfliktmanagement / 6.1 Mediative Gesprächsführung

Geht es darum, die Entstehung von Konflikten bestmöglich zu verhindern oder auf einer niedrigen Eskalationsstufe zu bearbeiten, bietet sich ein mediativ geführtes Gespräch an. Mediative Gesprächsführung Schritt: Gesprächsrahmen festlegen Schritt: Gesprächsthema benennen Schritt: Wechselseitige Interessen herausarbeiten und Entscheidungskriterien benennen Schritt: Ergebnisse/Lösun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / VI. Fazit

Im Volksmund versteht man unter einer "Vollkaskomentalität" die Übertragung aller wesentlichen Lebensrisiken an die Gemeinschaft. Durch das Versicherungsrecht ist eine so breite und lückenlose Absicherung gar nicht möglich und der Begriff deshalb irreführend. Tatsächlich kann und sollte das Versicherungsrecht nur einen Ausschnitt von Risiken decken. Es gibt Risiken, die so u...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Der Mensch, die Transformat... / 3 Die Beachtung der Persönlichkeitsmerkmale

Die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale Beim Start und der Aufrechterhaltung einer Transformation sind unterschiedliche Persönlichkeiten wichtig. Die praktische Umsetzung der Big-Five-Persönlichkeitszüge ist über die folgenden Punkte möglich: Stufe 1-5: Offenheit für Erfahrungen und Extraversion Offenheit für Erfahrungen: Einsatz: Identifiziere Mitarbeitende mit hoher Offenheit für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerung von selbstorganis... / 7 Fazit

Selbstorganisation ist ein wichtiger Bestandteil der agilen Transformation und findet daher vor allem auf Projektebene immer häufiger Einzug in Unternehmen. Ein Unternehmen aus dem Bereich Additive Manufacturing setzt seit geraumer Zeit erfolgreich die genannten Steuerungshilfen und –metriken ein. Auch das Rollenverständnis des Controllings wie im vorherigen Abschnitt erläut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Beitrag aus Personal Office Premium
Stärkung der HR-Rolle / 9 Fazit

Die HR-Rolle ist im Wandel und momentan mit viel Überforderung verbunden. Um dieser Überforderung entgegen zu wirken, ist es wichtig, mit allen Entscheidungsträgern gezielt festzulegen, welche Maßnahmen welche Priorisierung erhalten. Und diese Maßnahmen werden dann Schritt für Schritt umgesetzt. Die Rolle des HR-Mitarbeiters wandelt sich: zum Brückenbauer, zum Mediator, zum Stra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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Autorenverzeichnis

Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 14 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[40] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Konfliktmanagement

Begriff Im betrieblichen Kontext liegt das Augenmerk - neben dem Identifizieren, Annehmen und Bearbeiten von Konflikten - auf dem systematischen Umgang mit Konflikten. Denn, werden sie nicht adressiert, gären sie unterschwellig weiter und können das Arbeitsklima nachhaltig vergiften, Mitarbeiter psychisch stark belasten und zu schlechten Abstimmungsprozessen führen oder Inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / VIII. Deckungsschutz von der Rechtsschutzversicherung

Rz. 144 Die Versicherung übernimmt im Rechtsschutzfall (im Inland) die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts.[145] Die Beratungsgebühren sind freilich begrenzt auf eine einfache Rechtsanwaltsgebühr, zurzeit höchstens 250,00 EUR, für eine Erstberatung derzeit höchstens 190,00 EUR. Überdies bezahlt die Versicherung Gerichtskosten einschließlich der Entschäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Qualifikation der Gütestelle

Rz. 43 Als Gütestelle können – auf deren Antrag – Personen anerkannt werden, welche Streitschlichtung als dauerhafte Aufgabe betreiben und welche die Gewähr für eine objektive und qualifizierte Schlichtung bieten. Das sind insbesondere Rechtsanwälte, welche die Qualifikation zum Mediator haben; es kommen aber auch Sachverständige in Betracht. Rz. 44 Eine Gütestelle muss neutr...mehr

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§ 11 Die Mediation und auße... / B. Mini-Trial

Rz. 2 Beim Mini-Trial wird ein neutraler Dritter eingeschaltet, welcher den Kontrahenten eine eigene Einschätzung ihrer Prozesschancen ermöglicht, indem er eine simulierte Gerichtsverhandlung moderiert. Der dahinterstehende Sinn ist, die typische Überschätzung der eigenen Position der Parteien aufzulösen, welche Verhandlungslösungen häufig verhindert. Anschließend sollte, gg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Mediation und auße... / D. Mediation

Rz. 4 Im Fall einer gerichtsnahen Mediation, § 278a ZPO, gibt die Prozessabteilung des Gerichts die Sache – von sich aus auf oder Bitten der Parteien – an einen geschulten Richtermediator ab. Dieser hat keine Entscheidungsbefugnis und erteilt keinen Rechtsrat. Desgleichen bewertet er nicht die Aussichten der Rechtsverfolgung. Er vermittelt im Konflikt, indem er für eine kons...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Rechtsanwaltskanzleien

Rz. 224 Ähnlich wie für Arztpraxen besteht auch für Rechtsanwaltskanzleien ein Leitfaden zur Bewertung, den die Bundesrechtsanwaltskammer[402] (BRAK) zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert hat.[403] Die BRAK favorisiert das sog. Umsatzverfahren,[404] nach dem sich der Wert einer Anwaltskanzlei aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich dem Substanzwert (bestehend aus Anlagevermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Produktportfoliomanagement ... / 1.3 Das entscheidende Bindeglied: Produktportfoliomanagement

Dem Produktportfoliomanagement kommt in dieser von Konflikten geprägten Situation die Schlüsselrolle des Moderators bzw. des Mediators zu. Durch die Schaffung größtmöglicher Transparenz werden hier die externe Kundensicht und die interne Geschäftssicht miteinander in Einklang gebracht. Die Kerntätigkeit eines perfekt funktionierenden Produktportfoliomanagements ist sehr leic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Taler, Taler du... / IV. Praktische Tipps

Was ist bei der Bearbeitung eines Kontenplünderungs-Mandats noch zu beachten?mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 18 Mediator

Das MediationsG nennt zwei Arten von Mediatoren: Zum einen den Mediator, für den das Gesetz bestimmte Grundanforderungen regelt, und zum anderen den zertifizierten Mediator. Die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" darf nur führen, wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediat...mehr