Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

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Autorenverzeichnis

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Hamburg Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. Daniel Faulenbach Einigungsstellenvorsitzender, Schlichter und Mediator, Bonn Frank-Michael Goebel Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Christof Kleinmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr

Rz. 33 Für einen mündlichen (auch telefonischen) oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) gibt es seit dem 1.7.2006 keinen speziellen gesetzlichen Gebührentatbestand mehr. Die früher in Nr. 2100 VV a.F. vorgesehene Beratungsgebühr ist ersatzlos entfallen, sodass auf sie nicht zurückgegriffen werden kann (auch nicht als übliche Vergütung i.S.d. BGB).[65] Der Anwal...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 76 Die Einigungsgebühr ist eine Wertgebühr gem. § 13 RVG, die grundsätzlich in jeder Angelegenheit, d.h. auch bei außergerichtlicher Tätigkeit anfallen kann und die in Nr. 1000 VV geregelt ist. Sie kann nach der durch das Kostenänderungsgesetz 2021 geänderten, klarstellenden Vorbemerkung 1 auch neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen, nicht aber neben...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.3 Sollte der Mediator ein Anwalt sein?

Wenn es um einen Konflikt geht, bei dem es z. B. nur um eine verbesserte Kommunikation geht, ist eine juristische Vorbildung sicher nicht notwendig. Sobald auch juristische Fragen eine Rolle spielen, sollte der Mediator diese beantworten können, was ein Anwalt darf, andere Personen meistens nicht. Hinweis Mediator und Fachanwalt? Die Kombination aus Mediator und Fachanwalt für...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.4 Wie finde ich einen guten Mediator?

Leider ist Mediator trotz Mediationsgesetz kein geschützter Begriff. Empfehlenswert ist, nur Mediatoren mit einer nachgewiesenen qualifizierten Ausbildung zu wählen. Die Standards der BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e. V.) für die Ausbildung haben Maßstäbe gesetzt, entsprechen den europäischen Richtlinien und sind anerkannt hoch. So ist z. B. der Nach...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.1 Wie können Sie als Verwalter/Wohnungseigentümer von einem Mediator profitieren?

Auch in diesem Gebiet ist die Möglichkeit der Mediation noch nicht sehr bekannt und verbreitet. Umso erstaunlicher, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft noch viel stärker und langfristiger miteinander verbunden ist als Mietvertragsparteien. Jeder möchte eine gute Nachbarschaft, dennoch gibt es zwischen Nachbarn immer wieder "kriegsähnliche Zustände", manchmal sogar über ...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.3 Grundsatz der Neutralität des Mediators

Dieser Grundsatz gilt immer: Sowohl vor, während und nach der Mediation. Ein Anwalt darf z. B. wegen des Konflikts keine Seite schon rechtlich beraten haben oder später vor Gericht vertreten oder dort als Zeuge auftreten. Darauf müssen sich die Parteien unbedingt verlassen können und der Mediator verpflichtet sich dazu in der Regel schriftlich. Der Mediator soll vielmehr den ...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.1 Die Vorteile

Vorteil 1: Sie entscheiden allein Sie bestimmen, welche Themen besprochen und welche Konflikte gelöst werden sollen. Ein Richter würde sich streng verbitten, wenn Sie ihm das Verfahren vorschreiben oder gar ein Urteil diktieren wollen. Die "Spielregeln" vor Gericht sind Ihnen nicht bekannt. Sie können keinerlei Einfluss nehmen und fühlen sich dem Gericht ausgeliefert. All die...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.3 Konfliktbearbeitung

Hier müssen zunächst alle notwendigen Informationen erhoben werden, z. B. welche Verträge oder Teilungserklärungen/Beschlüsse es in einer WEG gibt. Dann gilt es, die hinter den Positionen tiefer liegenden Interessen der Parteien zu sehen und zentrale persönliche Anliegen zu formulieren. Der Mediator hört sich jede Seite an, bemüht sich bestmöglich, diese zu verstehen, ohne zu...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 1.3.1 Auftragsklärung

Zunächst erklärt der Mediator das Verfahren der Mediation. Er erläutert den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren und fragt nach der Motivation, die beide Seiten dazu bewogen hat, diesen Weg zu versuchen. Die Teilnehmer besprechen Grundregeln und legen diese verbindlich fest. Dazu gehört z. B. die Neutralitätsverpflichtung des Mediators oder die Vereinbarung, dass man die a...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.5 Was kostet eine Mediation?

Dies ist Verhandlungssache und bemisst sich auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. In der Regel wird nicht nach Gegenstandswert, sondern nach Zeitaufwand abgerechnet. Einen einheitlichen Stundensatz gibt es nicht. Ein Mediator verlangt üblicherweise zwischen 100 bis 350 EUR pro Stunde. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % kommt meist hinzu. Im Eingangsvert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mediation im Miet- und Wohn... / 1.4.2 Grundsatz der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit

Eine Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Jedermann hat also Zutritt und kann den Prozess verfolgen. In der Mediation ist das anders. Es soll eine geschützte, die Vertraulichkeit wahrende Atmosphäre entstehen, in der sich nicht nur der Mediator, sondern auch die Beteiligten zu Vertraulichkeit verpflichten bzw. gemeinsam im Mediationsvertrag bestimmen, inwieweit ...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 2.2 Gibt es Vorbedingungen für eine Mediation?

Nein. Die einzige Vorbedingung ist, dass Sie den Konflikt auch als Chance zu einer Lösung begreifen, an der Sie aktiv mitarbeiten wollen, dabei für Ihre Belange eintreten, aber auch bereit sind, die Gegenseite anzuhören. Dies gelingt umso einfacher, wenn ein langfristiges gemeinsames Interesse vorhanden ist, z. B. ein konfliktfreies Mietverhältnis. Entscheidend ist die eigene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mediation im Miet- und Wohn... / Zusammenfassung

Überblick Unbefriedigende, aber teure Gerichtsurteile, welcher Vermieter/Wohnungseigentümer kennt das nicht? Ein jahrelanger Rechtsstreit, der viel Geld für Anwälte, Gericht und Sachverständige verschlang, endet mit einem unbefriedigenden Ergebnis – darüber ist man sich sogar manchmal mit dem Gegner einig. Dazu gibt es eine Alternative: Die Mediation. Was ist Mediation überha...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.6 Uneinigkeit bei Instandhaltung/Modernisierung

Auch hier hat die WEG-Reform zu einer Vereinfachung geführt. Zwar können Beschlüsse jetzt leichter gefasst werden, aber die unten genannten "Standard-Einwände" bleiben. Auch hier kann die Hinzuziehung eines Mediators helfen, gute verträgliche Lösungen zu finden. Hilfreich sind wiederum die Fragen nach den Interessen der Beteiligten und worum es wirklich geht. Die nachfolgend...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.6.1 Zu teuer/kann ich mir nicht leisten

Sinnvolle Fragen eines Mediators: Wie kann die Finanzierung sichergestellt werden? Gibt es Darlehensmöglichkeiten, z. B. Förderkredite? Gibt es öffentliche Zuschüsse? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Welcher Betrag kann ggf. davon entnommen werden? Kann Ratenzahlung bewilligt oder die Maßnahmen gestreckt werden? Liegen mehrere Angebote vor, die verglichen werden kön...mehr

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Mediation im Miet- und Wohn... / 3.2.1 Leichtere Mehrheitsbeschlüsse

Seit der WEG-Reform kann ein Mehrheitsbeschluss einfacher gefällt werden als früher. Mehr Rechtssicherheit bringt das allerdings nicht, da die unterliegende Partei gerichtliche Schritte einleiten kann – mit manchmal völlig offenem Ergebnis. Vor allen Dingen schafft eine gerichtliche Entscheidung häufig keinen Rechtsfrieden. Wer nachhaltig das Gefühl hat, mit seinen Interessen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Rechtliche Fragen der Mediation

Rz. 236 Ist der bestellte Mediator zugleich als RA für den Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer tätig, stellt sich die Frage, ob die Übernahme des Mandats nicht ausgeschlossen ist. Die Frage war umstritten und wurde in der Rspr. der Instanzgerichte bejaht.[457] Nunmehr hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Umfang und Grenzen der Mediation

Rz. 234 Wird eine Mediation gewünscht, muss eine entsprechende Regelung in den Franchise-Vertrag aufgenommen werden.[454] Nach dieser Regelung verpflichten sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einerseits sowie Franchise-Nehmer untereinander andererseits, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich ggf. mithilfe eines Mediators zu schlichten. Diese Mediation ist ein freiwilli...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / B. Schiedsverfahren im Wirtschaftsverkehr

Rz. 3 Wie jedes Streitbeilegungsverfahren weist die Schiedsgerichtsbarkeit – je nach Perspektive – Vor- und Nachteile auf.[2] In internationalen Vertragsbeziehungen haben sich Schiedsverfahren gegenüber staatlichen Verfahren aber als vorzugswürdig erwiesen.[3] Der Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit hält an und blieb durch die COVID-19-Pandemie ungebrochen.[4] Ausschlaggebend s...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Entwicklung der Mediation bei Franchise-Systemen

Rz. 232 Unter dem Einfluss internationaler Franchise-Systeme wird zunehmend auch beim Abschluss von Franchise-Verträgen die Einführung einer Mediation vereinbart, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelagert ist. Eine vor Durchführung der Mediation erhobene Klage ist damit unzulässig.[452] Rz. 233 Auch der Deutsche Franchise-Verband hat sich zwischenzeitlich der Übe...mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / IV. Zusammenfassung

Die Entscheidung des IX. ZS des BGH vom 29.10.2020 hat vor allem in der außergerichtlichen Bearbeitung familienrechtlicher Mandate eine erhebliche Bedeutung. Letztlich ist entscheidend die Frage, wie der konkrete Auftrag lautet, der vom anwaltlichen Vertreter erfüllt werden soll. Da der BGH in seiner Entscheidung hervorhebt, die Bestimmung des Umfangs einer gebührenrechtlich...mehr

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Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4 Qualitätsanforderungen an den Mediator

Das Gesetz lässt einfache und zertifizierte Mediatoren zu. Beide müssen eine Ausbildung zum Mediator absolvieren. 4.1 Einfacher Mediator Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt kei...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2 Zertifizierter Mediator

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023[1] wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.1 Einfacher Mediator

Die Anforderungen an einen einfachen Mediator sind wesentlich geringer und kaum geregelt. Letztendlich muss ein einfacher Mediator ganz allein entscheiden, was für ihn die geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung bedeutet. Es gibt keinerlei Vorgaben zum Umfang der Aus- und Fortbildung, sodass theoretisch ein Wochenend- oder Onlinekurs ausreicht, wenn ein Mediator mei...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators

Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der Konfliktparteien zu ermöglichen (§ 2 ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.3 Vorbefassung des Mediators mit dem Fall in anderer Funktion

Besondere Bedeutung für den als Parteiberater tätigen Mediator hat § 3 des MediationsG. Dort wird dem Mediator zunächst die Pflicht auferlegt, den Parteien alle Umstände zu offenbaren, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen könnten. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen der Vorschrift für einen Schiedsrichter, die sich in § 1036 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3 Haftung des anwaltlichen Mediators und des Parteianwalts

3.1 Haftung des anwaltlichen Mediators Verletzt der Mediator seine Leistungspflichten, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 i. V. m. dem Mediatorvertrag. Die konkreten Pflichten ergeben sich durch Auslegung des jeweiligen Vertrags. Vertragstypische Hauptpflichten sind die prozessorientierte Förderpflicht des Mediators, eine angemessene Kommunikation der...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.4 Altfall- und Übergangsregeln

Vor dem 26.7.2012 ausgebildete Mediatoren Wer bis zum 27.6.2012 eine Ausbildung als Mediator im Umfang von 90 Zeitstunden und mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen (§ 7 Abs. 1 ZMediatAusbV). Nur eine entsprechende nachträgliche Bescheinigung bekommen sie nicht. Zwischen dem 26.7.2012 und dem 1....mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.3 Fortbildung

Ist der Mediator erst mal zertifiziert, muss er im Anschluss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um seine Mediations-Kenntnisse und -Fähigkeiten zu vertiefen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Künftig wird dies durch die Ausbildungseinrichtungen kontrolliert und bescheinigt. Nur mit den fristgerechten Bescheinigungen darf sich ein Mediator weiterhin zer...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.3 Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Offenbart der Mediator als Zeuge pflichtwidrig Tatsachen im Prozess, können sie dennoch verwertet werden. Der zu redselige Mediator muss im Anschluss mit Schadensersatzansprüchen (§ 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 i. V. m. § 4 MediationsG) rechnen, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Der Mediator muss seine Unschuld beweisen. Zwischen pflichtwidriger ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.2 5 supervidierte Mediationsfälle

Während bis zum 29.2.2024 nur eine Einzelsupervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs durchgeführt werden musste, sind künftig 5 supervidierte Mediationsfälle erforderlich. Diese sind nun – anders als bislang – zudem Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung als zertifizierter Mediator und nicht mehr der Ausbildung nachgeschaltet und unk...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.1 Umfang der Verschwiegenheit

Wesentlich weitergehend als die zugrunde liegende Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine umfassende Verschwiegenheitspflicht des Mediators entschieden (§ 4 MediationsG). Sie beschränkt sich nicht nur auf ihm anvertraute Geheimnisse, sondern gilt für alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Damit bezieht sich beispielsweise...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.2 Ausnahmen von der Verschwiegenheit

§ 4 MediationsG regelt auch die wenigen Ausnahmen von einer solchen Verpflichtung. Diese besteht nicht, soweit die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist, die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohle...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 7 Fazit

Das MediationsG und die ZMediatAusbV unternehmen den Versuch, das Mediationsverfahren zu institutionalisieren und ihm in und v.a. außerhalb der gerichtlichen Praxis eine größere Bedeutung zu verleihen. In Form eines rechtspolitischen Kompromisses[1] ist bundesweit der Mediation das Güterichtermodell zur Seite gestellt worden. Für die Mediatoren stellt das MediationsG eine ber...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.7.2012 ist das Mediationsgesetz und am 1.9.2017 die Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Sie etablieren bundesweit die Rolle des Güterichters und regeln die Rolle des (zertifizierten) Mediators im Mediationsverfahren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21.7.201...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 3.2 Haftung des Parteianwalts in der Mediation

Der Rechtsanwalt schuldet seinem Mandanten Schadenersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anwaltsvertrag, wenn er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Diese ändern sich mit jedem Stadium der Mediation. Im Vorfeld einer Mediation muss er seinen Mandanten über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufklären und diese mit den Vor- und Nachteilen einer Mediation abwägen. Spä...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 1 Bisherige Entwicklung der Mediation

An vielen Gerichten wurden Mediationsprojekte, teilweise in Kooperation mit der Anwaltschaft, insbesondere den Anwaltvereinen oder alleine mit Richtermediatoren ins Leben gerufen. Die gerichtliche Mediation wird in der Praxis inzwischen gut angenommen und beendet Streitigkeiten vor der eigentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Mediationsgesetz setzt zeitlich vorher a...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr