Nein. Die einzige Vorbedingung ist, dass Sie den Konflikt auch als Chance zu einer Lösung begreifen, an der Sie aktiv mitarbeiten wollen, dabei für Ihre Belange eintreten, aber auch bereit sind, die Gegenseite anzuhören. Dies gelingt umso einfacher, wenn ein langfristiges gemeinsames Interesse vorhanden ist, z. B. ein konfliktfreies Mietverhältnis.

Entscheidend ist die eigene Haltung:

  • Bin ich einigungsbereit?
  • Akzeptiere ich, dass es nicht nur 1 Lösung gibt?
  • Weiß ich, dass für gute Lösungen nicht nur die Sach-, sondern auch die Beziehungsebene einbezogen werden sollte?

Konfliktforscher gehen davon aus, dass sich 80 % der Konflikte auf der Beziehungsebene abspielen (z. B. Anerkennung, Wertschätzung, Bedürfnisse, Autonomie, Sicherheit, Erziehung, Religion, Enttäuschung, Altersunterschied) und nur 20 % auf der Sachebene (z. B. Kosten).

Ein Richter muss allein auf der Sachebene aufgrund von beweisbaren Fakten und der Rechtslage entscheiden. Ein Mediator darf und soll viel mehr erkennen und beim Ausarbeiten einer guten Lösung berücksichtigen.

Eine Mediation können Sie nicht allein durchführen. Fragen Sie also Ihren Mieter, mit dem Sie einen Konflikt lösen wollen, ob er mit einer Mediation einverstanden ist.

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