Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.2 Begriff frühere Rente – Vorrente

Rz. 58 Der ermittelte Zugangsfaktor für Entgeltpunkte ist nur dann auch für die Folgerente zu berücksichtigen, wenn diese Entgeltpunkte bereits Grundlage einer früheren Rente – auch Vorrente – gewesen sind. Maßgebliche Vorrente ist insoweit nur die letzte vor Beginn der neuen Rente beanspruchte und ggf. gezahlte Rente (GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm.5). Ma...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Abweichend von § 67 gelten für die knappschaftliche Rentenversicherung wegen des dort höheren Rentenniveaus andere Rentenartfaktoren; vgl. Komm. zu § 82, § 265 Abs. 7. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Rentenartfaktoren, weil deren Leistungen auch die betriebliche Altersversorgung umfassen, die aus den höheren Arbeitgeberbeitragsanteilen resulti...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5 Bei verminderter Erwerbsfähigkeit kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Rente für Bergleute (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB VI). Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gibt es weiterhin noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit sowie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (zur Abgrenzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktor im Überblick

Rz. 9 Der Rentenartfaktor i. S. d. § 67 richtet sich nach der jeweiligen Rentenart. Er ist ein gesetzlich festgelegter Faktor für die Rentenberechnung in Abhängigkeit von der bezogenen Rente und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente. Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass die einzelnen Rentenarten von unterschiedlichen Sicherungsziele...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.2 Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 36 Für Versicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dort sind Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Hochseeschifffahrt und des Bergbaus rentenversichert) gelten deutlich höhere Rentenartfaktoren. Die Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung werden in § 82 geregelt. Für die knappschaftliche Rent...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car, Rentenkürzungsschaden: Karlsruhe und Kassel locuta, causa non finita, VersR 2018, 522. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug, SGb ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.2 Zweite Vergleichsbewertung bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Satz 1 HS 2).

Rz. 19 Satz 1 HS 2 hat zunächst die Funktion einer zweiten Vergleichsbewertung bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (GRA der DRV zu § 73 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Anm. 3). Die erste Vergleichsbewertung nach Satz 1 HS 1 hat zwingend vorrangig stattzufinden, wenn sich im Versicherungsverlauf des Versicherten beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten befinden...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.3 Grundbewertung Formel

Rz. 13 Aus Abs. 1 lässt sich folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) ableiten: Wichtigmehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.1 Rentenartfaktor in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 34 Abs. 4 ordnet für den Bereich der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach an, dass die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 4 ist insoweit § 67, der die Rentenartfaktoren für alle Rentenarten regelt. Den knappschaftlichen Besonderheiten trägt insoweit § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.1 Vorzeitige Inanspruchnahme

Rz. 29 Der Begriff "vorzeitig in Anspruch genommen" ist maßgeblich für die Ermittlung des Abschlags bei Renten wegen Alters nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und für Renten wegen Erwerbsminderung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Der Zugangsfaktor mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer solchen Altersrente jeweils um den Faktor 0,003 für jeden vollen Kalendermonat (vgl. instrukti...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.1 Rentenabschlagsprinzip

Rz. 39 Über den Zugangsfaktor werden die Vorteile einer längeren Bezugsdauer aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme einer möglichen Rente durch das Rentenabschlagsprinzip umgesetzt. Versicherte können ihre Altersrente vorzeitig, d. h. vor der höheren Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen jedoch entsprechende Abschläge i. S. d. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a in Kauf nehmen; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.2 Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Rentenabschlagsprinzips im Überblick

Rz. 20 Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente – hier wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) – sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05; BVerfG, Beschluss v. 11.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.7 Höchstabschlag bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 41 Satz 2 bestimmt, dass die Vollendung des 62. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend bleibt, auch wenn die dort jeweils benannte Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente – beginnt oder der Versicherte vor Vollendung des 62. Lebensjahr verstorben ist (Hinterbliebenenrente). Hier...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.3 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung

Rz. 206 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch dann entstanden und erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Auf die früher bedeutsame Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit[1] kommt es in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr an, da auch bei Arbeitsunfähigkeit der offene Urlaubsanspruc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.[1] Meist wird hier zur Vermeidung einer Ruhenszeit nach § 158 SGB III (§ 143a SGB III a. F.) die einschlägige Kündigungsfrist beachtet.[2] Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist jedoch nur dann zulä...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheit bei Langzeiterkrankung

Erkrankung während des gesamten Urlaubsjahres In einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 vertrat das BAG die Ansicht, dass bei durchgehender Krankheit im Urlaubsjahr der Verfall des Urlaubs nach 15 Monaten auch dann eintreten kann, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten im Hinblick auf den Urlaub des Mitarbeiters sowie den drohenden Verfall unterlassen hat. Die Aufforderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 4 Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben nach längerer Krankheit oder Unfall, besser noch bereits bei auftretenden gesundheitlichen Beschwerden mit dem Disability Manager einen zentralen Ansprechpartner, der sie berät und betreut. Durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten und das gebündelte Fachwissen kann für den Einzelfall eine optimale Lösung gefunden werden, z. B.: veränderte ergonomische Gest...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Erwerbsfähigkeit

Rz. 11 Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit[18] oder Behinderung[19] auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für Ausländer gilt zusätzlich § 8 Abs. 2 SGB II, wonach die Aufnahme einer Beschäftigung zumindest erlaubnisfähig wäre. Rz. 1...mehr