Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist erstmals 2011 als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Unternehmen, die im Berichtsjahr entstandenen Emissionen und Umweltschäden sowie Ziele für deren künftige Entwicklung veröffentlichen. Der Kern eines DNK-Berichts ist eine Erklärung des Unternehmens zu den 20 DNK-Kriterien und umfasst die folgende Inhalte:

 

Strategie

Kriterien 1-4

Prozessmanagement

Kriterien 5-10

Umwelt

Kriterien 11-13

Gesellschaft

Kriterien 14-20
  • Strategische Analyse und Maßnahmen
  • Wesentlichkeit
  • Ziele
  • Tiefe der Wertschöpfungskette
  • Verantwortung
  • Regeln und Prozesse
  • Kontrolle
  • Anreizsysteme
  • Beteiligung von Anspruchsgruppen
  • Innovations- und Produktmanagement
  • Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
  • Ressourcenmanagement
  • Klimarelevante Emissionen
  • Arbeitnehmerrechte
  • Chancengerechtigkeit
  • Qualifizierung
  • Menschenrechte
  • Gemeinwesen
  • Politische Einflussnahme
  • Gesetzes-/richtlinienkonformes Verhalten

Tab. 2: Bereiche und Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Dabei stützt sich der DNK auf ausgewählte Kennzahlen von der Global Reporting Initiative und der European Federation of Financial Analysts Societies. Zusätzlich sind Elemente aus Global Compact, ISO 26000 sowie den OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen eingeflossen. Der DNK ist dabei mehr als ein Berichtstool, sondern eignet sich auch als Steuerungsinstrument. Zudem werden aktuelle Entwicklungen, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Anforderungen nach CSRD bzw. ESRS in den Berichtsrahmen integriert. Damit besteht eine gewisse Sicherheit, mit dem DNK auch zukünftig ausgerichtet zu bleiben. Das seit dem 11.6.2021 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erweitert das Risikomanagement, definiert interne Zuständigkeiten für die Analyse von Lieferketten und legt neue Berichtspflichten fest. Das Gesetz gilt ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

[1] Vgl. Rat für nachhaltige Entwicklung, Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex: Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften, 2. Fassung, 2015.

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